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  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Staatswissenschaften und Staatsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Gemeinschaft beeinflusst bereits seit längerer Zeit das Leben der Bürger und die Gesetzgebung in ihren Mitgliedsstaaten. Dies geschieht in vielen Bereichen, ohne dass es vom Bürger bemerkt wird. In vielen Fällen ist es dem Bürger nicht bewusst, welchen Einfluss die Europäische Gemeinschaft bereits heute auf sein Leben hat. Auch ist ihm unbekannt, welchen Hintergrund verschiedene Gesetzesänderungen haben und mit welchen Mitteln die Europäische Gemeinschaft diese einfordern und durchsetzen kann.1.1. ProblemstellungEs soll aufgezeigt werden, welche Spielräume dem Parlament zustehen und an welchen Stellen es den Vorgaben der EG auf das Wort genau folgen soll. Zu Beginn soll im Text gezeigt werden, was die Antidiskriminierungsrichtlinien vorgeben. Anschließend wird die Umsetzung erläutert und geklärt, welche Vorgaben später erst umgesetzt werden sollen.1.2. Ziel und AufbauZiel dieser Hausarbeit ist es, am Beispiel der drei so genannten Antidiskriminierungsrichtlinien darzustellen, warum Richtlinien der EG in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und in welcher Weise dies zu geschehen hat. Zu Beginn wird der Rechtsakt Richtlinie erläutert, mit besonderem Schwerpunkt auf den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die jeweiligen Mitgliedstaaten. Im Anschluss werden die drei Antidiskriminierungsrichtlinien und ihre Hintergründe erläutert. Zum Schluss wird der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Ant idiskriminierungsrichtlinien und sein Aufbau veranschaulicht. 24 pp. Deutsch.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Staatswissenschaften/Staatsrecht, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union ist ein dynamischer Staatenzusammenschluss. Dies kann man sowohl hinsichtlich der noch andauernden internen horizontalen und vertikalen Integration festhalten als auch bezüglich der noch andauernden Erweiterung durch Aufnahme weiterer Staaten. Die Europäische Union ist eine internationale Organisation, die jedoch nur beschränkt offen ist. Neben den bisherigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten, die bereits einen Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union gestellt haben, ist eine Mitgliedschaft für weitere Staaten verlockend. Viele Länder der letzten Erweiterungsrunden haben eindrucksvoll bewiesen, welches wirtschaftliche Wachstum und welch schnelle Entwicklung durch den Beitritt/die Aufnahme ausgelöst werden können. Oft sind entsprechende Erfolge schon weit vor dem Datum der eigentlichen Aufnahme belegbar. Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten dürfen jedoch nicht die friedens- und freiheitsstiftenden Chancen, die die Europäische Union und ihre Erweiterung bieten, vergessen werden. Der Vertrag über die Europäische Union und die Gemeinschaftsverträge enthalten schon in ihren Präambeln den Willen, weitere europäische Staaten zur Teilnahme an diesem Integrationswerk einzuladen. Die Europäische Union besteht heute aus 25 Mitgliedstaaten. Mit zwei weiteren Staaten, Bulgarien und Rumänien, sind die Beitrittsverhandlungen bereits abgeschlossen. Der Beitritt dieser Staaten ist nur noch von der Erfüllung bestimmter Aufnahmebedingungen abhängig; er könnte bereits zum 1. Januar 2007 vollzogen werden. Mit der Türkei befindet sich die Europäische Union derzeit in Verhandlungen über eine Aufnahme. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, die im Jahre 2005 aufgenommen wurden, sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Wie diese Aufstellung über den derzeitigen und möglichen zukünftigen Umfang der Europäischen Union zeigt, befindet sich die Europäische Union noch immer im Wachstum. Sollte es in allen Fällen der oben genannten Staaten zur Aufnahme in die Europäische Union kommen, so würde sie 29 Staaten umfassen. Dies ergibt jedoch eine große Differenz, wenn man bei einer weiten Auslegung des Begriffs europäischer Staat nur diese können beitreten von 48 Staaten ausgeht. Im Text soll besonders das Kriterium europäischer Staat untersucht werden. Dieser Schwerpunkt ist gewählt, da man europäisch und das entsprechende Nomen Europa aus vielen verschiedenen Sichtweisen untersuchen kann. 40 pp. Deutsch.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: EDV-gestützte Fallstudie zur mittelständischen GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: In der gegenwärtigen Zeit, da Begriffe wie Globalisierung, Arbeitsplatzabbau und Umstrukturierung täglich in den Medien präsent sind, ist es nicht verwunderlich, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen ihre Strukturen den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen müssen. Davon sind auch Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betroffen, da diese Rechtsform gerade bei kleinen und mittelständigen Unternehmen weit verbreitet ist. Zu diesen Anpassungen gehört neben dem wünschenswerten Wachstum jedoch auch die Verkleinerung eines bestehenden Unternehmens. Im Rahmen von Outsourcing und Verlagerung der Produktion kann es so zum Beispiel geschehen, dass ein Unternehmen die Produktion einstellt und sich auf den Vertrieb von in Auftragsfertigung hergestellten Produkten konzentriert. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen, wenn die Umstrukturierung des Unternehmens ohne wirtschaftliche Not geschieht, wesentlich höhere Erträge erwirtschaften und sogar über Kapital verfügen, welches für den Unternehmenszweck nicht weiter benötigt wird. Im Rahmen einer effektiven Kapitalherabsetzung kann dieses Kapital an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Die effektive Kapitalherabsetzung ist nur im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach 58 GmbHG möglich. Zu unterscheiden ist die effektive Kapitalherabsetzung, mit der damit einhergehenden Rückzahlung von Kapital an die Gesellschafter, von der nominellen Kapitalherabsetzung, die im Rahmen einer vereinfachten Kapitalherabsetzung vollzogen wird. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dem buchungstechnischen Ausgleich beziehungsweise der Deckung von Verlusten oder Wertminderungen. Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung kann kein Kapital an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Da es sich bei einer Kapitalherabsetzung um den Entzug von Haftungskapital aus der Gesellschaft handelt, ist dies mit Gefahren für die Gesellschaftsgläubiger verbunden. Diese Gefahren zu minimieren bestimmt im Besonderen die einzelnen Aspekte der ordentlichen Kapitalherabsetzung. Dem Leser sollen die bei einer effektiven Kapitalherabsetzung zu beachtenden gesellschaftsrechtliche Aspekte verdeutlicht werden. 32 pp. Deutsch.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der gegenwärtigen Zeit, da Begriffe wie Globalisierung und Umstrukturierungen täglich in den Medien präsent sind, ist es wenig verwunderlich, dass viele Unternehmen ihre Struktur verändern und sich den wechselnden Bedingungen des Marktes anpassen. Als besonders vorteilhaft für diese Anpassungen wird offensichtlich die Strukturform des Konzerns angesehen. So stehen bereits seit Beginn der 1990er Jahre fast 90 % der deutschen Kapitalgesellschaften und mehr als die Hälfte aller Personengesellschaften in konzernähnlichen Verbindungen.1 Als Konzern ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen unter einheitlicher Leitung zu verstehen. Die Führung eines Konzerns hat in ihrem finanziellen Führungsbereich nicht nur finanzwirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, sondern auch erfolgswirtschaftliche. Das Konzerncontrolling, ein Teilbereich des Controllings im Konzern, unterstützt die Konzernführung bei dieser Führungsaufgabe.2 Das Konzerncontrolling ist eine der wichtigsten Führungs- und Führungsunterstützungsfunktionen der Konzernführung. [.] Ziel [.] ist es, der Konzernführung die Fähigkeit zur Koordination, Reaktion und Adaption zu geben, um ihr damit die Durchsetzung der übergreifenden Konzernziele zu ermöglichen. 3 Als Konzerncontrolling ist im vorliegenden Text auch der Controllerbereich auf der Ebene der Konzernführung zu verstehen, während die Controllerbereiche auf Ebene der dezentralen Fach- und Geschäftsbereichen als Bereichscontrolling bezeichnet werden.4 Das Konzerncontrolling ist vom Beteiligungscontrolling abzugrenzen. Während das Beteiligungscontrolling alle Gesellschaften, an denen der Konzern beteiligt ist, einbezieht, betrachtet das Konzerncontrolling nur die Gesellschaften, auf die die Konzernführung aktiven Einfluss nehmen kann. 5 Diese für die Konzernführung so wichtige Führungs- und Führungsunterstützungsfunktion, das Konzerncontrolling, soll in dieser Arbeit näher betrachtet werden. 28 pp. Deutsch.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Staatswissenschaften und Staatsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Gemeinschaft beeinflusst bereits seit längerer Zeit das Leben der Bürger und die Gesetzgebung in ihren Mitgliedsstaaten. Dies geschieht in vielen Bereichen, ohne dass es vom Bürger bemerkt wird. In vielen Fällen ist es dem Bürger nicht bewusst, welchen Einfluss die Europäische Gemeinschaft bereits heute auf sein Leben hat. Auch ist ihm unbekannt, welchen Hintergrund verschiedene Gesetzesänderungen haben und mit welchen Mitteln die Europäische Gemeinschaft diese einfordern und durchsetzen kann.1.1. ProblemstellungEs soll aufgezeigt werden, welche Spielräume dem Parlament zustehen und an welchen Stellen es den Vorgaben der EG auf das Wort genau folgen soll. Zu Beginn soll im Text gezeigt werden, was die Antidiskriminierungsrichtlinien vorgeben. Anschließend wird die Umsetzung erläutert und geklärt, welche Vorgaben später erst umgesetzt werden sollen.1.2. Ziel und AufbauZiel dieser Hausarbeit ist es, am Beispiel der drei so genannten Antidiskriminierungsrichtlinien darzustellen, warum Richtlinien der EG in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und in welcher Weise dies zu geschehen hat. Zu Beginn wird der Rechtsakt Richtlinie erläutert, mit besonderem Schwerpunkt auf den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die jeweiligen Mitgliedstaaten. Im Anschluss werden die drei Antidiskriminierungsrichtlinien und ihre Hintergründe erläutert. Zum Schluss wird der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Ant idiskriminierungsrichtlinien und sein Aufbau veranschaulicht.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Staatswissenschaften/Staatsrecht, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union ist ein dynamischer Staatenzusammenschluss. Dies kann man sowohl hinsichtlich der noch andauernden internen horizontalen und vertikalen Integration festhalten als auch bezüglich der noch andauernden Erweiterung durch Aufnahme weiterer Staaten. Die Europäische Union ist eine internationale Organisation, die jedoch nur beschränkt offen ist. Neben den bisherigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten, die bereits einen Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union gestellt haben, ist eine Mitgliedschaft für weitere Staaten verlockend. Viele Länder der letzten Erweiterungsrunden haben eindrucksvoll bewiesen, welches wirtschaftliche Wachstum und welch schnelle Entwicklung durch den Beitritt/die Aufnahme ausgelöst werden können. Oft sind entsprechende Erfolge schon weit vor dem Datum der eigentlichen Aufnahme belegbar. Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten dürfen jedoch nicht die friedens- und freiheitsstiftenden Chancen, die die Europäische Union und ihre Erweiterung bieten, vergessen werden. Der Vertrag über die Europäische Union und die Gemeinschaftsverträge enthalten schon in ihren Präambeln den Willen, weitere europäische Staaten zur Teilnahme an diesem Integrationswerk einzuladen. Die Europäische Union besteht heute aus 25 Mitgliedstaaten. Mit zwei weiteren Staaten, Bulgarien und Rumänien, sind die Beitrittsverhandlungen bereits abgeschlossen. Der Beitritt dieser Staaten ist nur noch von der Erfüllung bestimmter Aufnahmebedingungen abhängig; er könnte bereits zum 1. Januar 2007 vollzogen werden. Mit der Türkei befindet sich die Europäische Union derzeit in Verhandlungen über eine Aufnahme. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, die im Jahre 2005 aufgenommen wurden, sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Wie diese Aufstellung über den derzeitigen und möglichen zukünftigen Umfang der Europäischen Union zeigt, befindet sich die Europäische Union noch immer im Wachstum. Sollte es in allen Fällen der oben genannten Staaten zur Aufnahme in die Europäische Union kommen, so würde sie 29 Staaten umfassen. Dies ergibt jedoch eine große Differenz, wenn man bei einer weiten Auslegung des Begriffs europäischer Staat nur diese können beitreten von 48 Staaten ausgeht. Im Text soll besonders das Kriterium europäischer Staat untersucht werden. Dieser Schwerpunkt ist gewählt, da man europäisch und das entsprechende Nomen Europa aus vielen verschiedenen Sichtweisen untersuchen kann.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der gegenwärtigen Zeit, da Begriffe wie Globalisierung und Umstrukturierungen täglich in den Medien präsent sind, ist es wenig verwunderlich, dass viele Unternehmen ihre Struktur verändern und sich den wechselnden Bedingungen des Marktes anpassen. Als besonders vorteilhaft für diese Anpassungen wird offensichtlich die Strukturform des Konzerns angesehen. So stehen bereits seit Beginn der 1990er Jahre fast 90 % der deutschen Kapitalgesellschaften und mehr als die Hälfte aller Personengesellschaften in konzernähnlichen Verbindungen.1 Als Konzern ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen unter einheitlicher Leitung zu verstehen. Die Führung eines Konzerns hat in ihrem finanziellen Führungsbereich nicht nur finanzwirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, sondern auch erfolgswirtschaftliche. Das Konzerncontrolling, ein Teilbereich des Controllings im Konzern, unterstützt die Konzernführung bei dieser Führungsaufgabe.2 Das Konzerncontrolling ist eine der wichtigsten Führungs- und Führungsunterstützungsfunktionen der Konzernführung. [.] Ziel [.] ist es, der Konzernführung die Fähigkeit zur Koordination, Reaktion und Adaption zu geben, um ihr damit die Durchsetzung der übergreifenden Konzernziele zu ermöglichen. 3 Als Konzerncontrolling ist im vorliegenden Text auch der Controllerbereich auf der Ebene der Konzernführung zu verstehen, während die Controllerbereiche auf Ebene der dezentralen Fach- und Geschäftsbereichen als Bereichscontrolling bezeichnet werden.4 Das Konzerncontrolling ist vom Beteiligungscontrolling abzugrenzen. Während das Beteiligungscontrolling alle Gesellschaften, an denen der Konzern beteiligt ist, einbezieht, betrachtet das Konzerncontrolling nur die Gesellschaften, auf die die Konzernführung aktiven Einfluss nehmen kann. 5 Diese für die Konzernführung so wichtige Führungs- und Führungsunterstützungsfunktion, das Konzerncontrolling, soll in dieser Arbeit näher betrachtet werden.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: EDV-gestützte Fallstudie zur mittelständischen GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: In der gegenwärtigen Zeit, da Begriffe wie Globalisierung, Arbeitsplatzabbau und Umstrukturierung täglich in den Medien präsent sind, ist es nicht verwunderlich, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen ihre Strukturen den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen müssen. Davon sind auch Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betroffen, da diese Rechtsform gerade bei kleinen und mittelständigen Unternehmen weit verbreitet ist. Zu diesen Anpassungen gehört neben dem wünschenswerten Wachstum jedoch auch die Verkleinerung eines bestehenden Unternehmens. Im Rahmen von Outsourcing und Verlagerung der Produktion kann es so zum Beispiel geschehen, dass ein Unternehmen die Produktion einstellt und sich auf den Vertrieb von in Auftragsfertigung hergestellten Produkten konzentriert. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen, wenn die Umstrukturierung des Unternehmens ohne wirtschaftliche Not geschieht, wesentlich höhere Erträge erwirtschaften und sogar über Kapital verfügen, welches für den Unternehmenszweck nicht weiter benötigt wird. Im Rahmen einer effektiven Kapitalherabsetzung kann dieses Kapital an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Die effektive Kapitalherabsetzung ist nur im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach 58 GmbHG möglich. Zu unterscheiden ist die effektive Kapitalherabsetzung, mit der damit einhergehenden Rückzahlung von Kapital an die Gesellschafter, von der nominellen Kapitalherabsetzung, die im Rahmen einer vereinfachten Kapitalherabsetzung vollzogen wird. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dem buchungstechnischen Ausgleich beziehungsweise der Deckung von Verlusten oder Wertminderungen. Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung kann kein Kapital an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Da es sich bei einer Kapitalherabsetzung um den Entzug von Haftungskapital aus der Gesellschaft handelt, ist dies mit Gefahren für die Gesellschaftsgläubiger verbunden. Diese Gefahren zu minimieren bestimmt im Besonderen die einzelnen Aspekte der ordentlichen Kapitalherabsetzung. Dem Leser sollen die bei einer effektiven Kapitalherabsetzung zu beachtenden gesellschaftsrechtliche Aspekte verdeutlicht werden.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die dynamische Umwelt stellt alle Unternehmen vor die Tatsache, sich ständig mit sich ändernden Situationen und Anforderungen befassen zu müssen.1 Um auf diese Anforderungen reagieren zu können, haben viele Unternehmen die Organisationsform des Konzerns gewählt. In Deutschland galten bereits im Jahr 1998 mehr als die Hälfte aller Kapitalgesellschaften als konzernverbunden.2 Bei den Personengesellschaften in Deutschland zeichnet sich ein ähnliches Bild. So gelten mehr als die Hälfte als in konzernähnlichen Verbindungen stehend.3 Um einen Konzern zu definieren, wird oft die juristische Sichtweise herangezogen. Es sei jedoch bereits an dieser Stelle angemerkt, dass diese Sichtweise als zu eng gilt, da sie nicht alle Arten von möglichen Unternehmenszusammenschlüssen einschließt.4 Das Controlling unterstützt den Managementprozess, indem es betriebswirtschaftliches Wissen über Führungsinstrumente und Verfahren bereithält und weitergibt.5 Die Bedeutung des Controllings6 für Unternehmen wächst mit sich verstärkendem Wettbewerb und den steigenden Forderungen der Kapitalgeber. Controlling mit seiner Bedeutung als Führungsunterstützungsfunktion findet sich, wie in Einzelunternehmungen, auch in Konzernen. In der Literatur wird meist eine Einheitsunternehmung unterstellt; die spezifischen Probleme des Controllings in Konzernen werden selten fokussiert.7 Das Konzerncontrolling unterstützt die Konzernführung bei den durch sie zu treffenden finanzwirtschaftlichen und erfolgswirtschaftlichen Entscheidungen, die im finanziellen Führungsbereich zu treffen sind.8 'Das Konzerncontrolling ist eine der wichtigsten Führungs- und Führungsunterstützungsfunktionen der Konzernführung. ==1 Vgl. Borchers, S.: Beteiligungscontrolling, 1997, S. 7.2 Vgl. Schmidbauer, R.: Beteiligungs-Controlling im Konzern, 1998, S. VII.3 Vgl. Hopfenbeck, W.: Betriebswirtschafts- und Managementlehre, 2000, S. 262.4 Vgl. Littkemann, J.: Controllingsysteme, 2002, S. 330.5 Vgl. Lachnit, L./Müller, S.: Unternehmenscontrolling, 2006, S. 1.6 Controlling ist eine 'Unternehmensführungs-Servicefunktion, darauf gerichtet, der Unternehmensführung beider zielorientierten Lenkung des komplexen Gebildes Unternehmung auf konzeptioneller, instrumenteller undinformatorischer Basis behilflich zu sein.' Lachnit, L.: Controlling, 1992, S. 228.7 Vgl. Schmidbauer, R.: Beteiligungs-Controlling im Konzern, 1998, S. VII.8 Vgl. Scheffler, E.: Konzernmanagement, 1992, S. 47. 68 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die dynamische Umwelt stellt alle Unternehmen vor die Tatsache, sich ständig mit sich ändernden Situationen und Anforderungen befassen zu müssen.1 Um auf diese Anforderungen reagieren zu können, haben viele Unternehmen die Organisationsform des Konzerns gewählt. In Deutschland galten bereits im Jahr 1998 mehr als die Hälfte aller Kapitalgesellschaften als konzernverbunden.2 Bei den Personengesellschaften in Deutschland zeichnet sich ein ähnliches Bild. So gelten mehr als die Hälfte als in konzernähnlichen Verbindungen stehend.3 Um einen Konzern zu definieren, wird oft die juristische Sichtweise herangezogen. Es sei jedoch bereits an dieser Stelle angemerkt, dass diese Sichtweise als zu eng gilt, da sie nicht alle Arten von möglichen Unternehmenszusammenschlüssen einschließt.4 Das Controlling unterstützt den Managementprozess, indem es betriebswirtschaftliches Wissen über Führungsinstrumente und Verfahren bereithält und weitergibt.5 Die Bedeutung des Controllings6 für Unternehmen wächst mit sich verstärkendem Wettbewerb und den steigenden Forderungen der Kapitalgeber. Controlling mit seiner Bedeutung als Führungsunterstützungsfunktion findet sich, wie in Einzelunternehmungen, auch in Konzernen. In der Literatur wird meist eine Einheitsunternehmung unterstellt; die spezifischen Probleme des Controllings in Konzernen werden selten fokussiert.7 Das Konzerncontrolling unterstützt die Konzernführung bei den durch sie zu treffenden finanzwirtschaftlichen und erfolgswirtschaftlichen Entscheidungen, die im finanziellen Führungsbereich zu treffen sind.8 'Das Konzerncontrolling ist eine der wichtigsten Führungs- und Führungsunterstützungsfunktionen der Konzernführung. ==1 Vgl. Borchers, S.: Beteiligungscontrolling, 1997, S. 7.2 Vgl. Schmidbauer, R.: Beteiligungs-Controlling im Konzern, 1998, S. VII.3 Vgl. Hopfenbeck, W.: Betriebswirtschafts- und Managementlehre, 2000, S. 262.4 Vgl. Littkemann, J.: Controllingsysteme, 2002, S. 330.5 Vgl. Lachnit, L./Müller, S.: Unternehmenscontrolling, 2006, S. 1.6 Controlling ist eine 'Unternehmensführungs-Servicefunktion, darauf gerichtet, der Unternehmensführung beider zielorientierten Lenkung des komplexen Gebildes Unternehmung auf konzeptioneller, instrumenteller undinformatorischer Basis behilflich zu sein.' Lachnit, L.: Controlling, 1992, S. 228.7 Vgl. Schmidbauer, R.: Beteiligungs-Controlling im Konzern, 1998, S. VII.8 Vgl. Scheffler, E.: Konzernmanagement, 1992, S. 47.

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