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Einzelheft im Format 21 x 29,3 cm, ohne Umschlag und ohne die 2 Beilagen ("Neues Volk" Blätter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP und "Der Erbarzt"), Rücken mit schwarzem Papierstreifen gerändelt. Seiten 509 - 526, mit einigen Fotoabbildungen und Tabellen, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Ärztliche Betreuung der Hitlerjugend eine Pflichtaufgabe der Deutschen Ärzteschaft - Volksgesundheit und Lebensführung, Eine Tagung von Ärzten und Vertretern der Laienverbände in Alt-Rehse - Schutz des verkrüppelten Kindes durch Früherfassung und Sofortbehandlung (Ergebnis der Verhandlungen der Sozial-Medizinischen Sektion auf dem Internationalen Kinderschutzkongreß in Frankfurt a. M. vom 12. bis 18. Juni 1938), von Hans Bernsee - Vorschriften über Schwangerschaftsunterbrechung in Dänemark, von Dr. B. Steinwallner - Beschulung der Schwerhörigen, von Oberregierungsrat Dr. Hans Dornedden (Humangenetische Abteilung des Reichsgesundheitsamtes) - Wochenschau. Über 17 Millionen Glaubensjuden in der Welt - Das Reichsgericht über die homöopathische Behandlung von Krebskranken durch Heilpraktiker - Lebensrecht über Formalrecht (Ehescheidung wegen Schizophrenie der Frau) - Keine arischen Kranken in jüdische Krankenhäuser Grundsatz Urteil des Reichsversicherungsamtes: Trennung von den Juden auch in Kliniken und Krankenhäusern, mit zeittypischen Ausführungen wie: "Die Frage kann zur Klärung durch einen Beschluss des Leiters der AOK Leipzig, der den Ausschluss des Israelitischen Krankenhauses und einer jüdischen Privatklinik von der Zulassung zur Aufnahme, Behandlung und Verpflegung arischer Kassenmitglieder aussprach. Das Oberversicherungsamt stimmte diesem Beschluss zu und wies darauf hin, daß sich das freie Wahlrecht der arischen Rassenmitglieder nach der Reichsversicherungsordnung, auf das die Juden sich bei ihrem Vorgehen gegen den Beschluss der Krankenkasse stützten, im Rahmen der im nationalsozialistischen Staat allgemein herrschenden rassenpolitischen und weltanschaulichen Grundsätze halten müsse. Die weitere Beschwerde der Juden hingegen wurde vom Reichsversicherungsamtes als unbegründet abgewiesen. Bemerkenswert für die jüdische Wortklauberei ist dabei die Begründung der Juden für ihre Beschwerde: das Reichsbürgergesetz entziehe den Juden nur politische Rechte und könne daher ebensowenig zur Begründung der Maßnahme des Kassenleiters herangezogen wie das Blutschutzgesetz, das die Absonderung der Juden ebenfalls nur auf ganz bestimmte Lebensgebiete beschränke. Diese jüdischen Verdrehungsversuche fanden eine entschiedene Zurückweisung durch das oberste Gericht für die Sozialversicherung. Das Reichsversicherungsamtes sagte, daß nach der nationalsozialistischen Weltanschauung und den seit 1933 ergangenen Judengesetzen die strenge Scheidung von Deutschen und Juden selbstverständlich sein. Gerade bei einer Behandlung von Nichtjuden in einem jüdisch geleiteten Krankenhaus könnten aber Beziehungen zwischen deutschen Volksgenossen und Juden eintreten, die möglichst zu vermeiden seien" - - Deutsches / Drittes Reich, illustrierte Bücher, Arzttum / Heilkunde / Medizin im Nationalsozialismus, deutsche Ärzteschaft / Gesundheitswesen unter Adolf Hitler, Gesundheitsführung im 3. Reich, medizinische Wochenschrift, Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands, KVD, Neue Deutsche Heilkunde, Behindertenfürsorge im Nationalsozialismus, Antisemitismus, AOK Leipzig, Israelitisches Krankenhaus Leipzig, Eitingon-Krankenhaus, nationalsozialistische Judensondergesetzgebung. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung; restliche Beschreibung s.Nr. 36744 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.
Seller Inventory # 36641
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