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Einzelheft im Format 21 x 29,3 cm, ohne Umschlag und ohne die 2 Beilagen ("Neues Volk" Blätter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP und "Der Erbarzt"), Rücken mit schwarzem Papierstreifen gerändelt. Seiten 461 - 478, mit einer Fotoabbildung, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Die venerische Gefahr in den Kolonien und Mandatsgebieten, von Oberregierungsrat a.D. Dr. med. J. Breger - Ärztliche Studienreise durch das Sudetenland, Böhmen, Mähren und die Ostmark vom 16. August bis 1. September 1939 mit Autobussen - Die Gefährdung der Familie durch den Krebs, von Dr. med. Paul Eichler / Stettin - Gesundheitsehrlichkeit in der Krankenversicherung. Das "System Hofbauer" im vertrauensärztlichen Dienst - Wochenschau. Vorbildliches Gesundheitswesen der Reichshauptstadt: Erweiterung des Robert Koch-Krankenhauses, Neubau des Röntgeninstituts, mit Foto: "Dr. Conti spricht. Im Vordergrund das Modell des neuen Röntgeninstituts" - Dr. Conti verabschiedet sich vom Hauptgesundheitsamt / Erbbestandsaufnahme in den Universitätskliniken ab 1. Juli 1939 (Meldung von Neuaufnahmen Geisteskranker, Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern) / Verhalten von Tuberkulösen und Bazillenträgern bei Übungen im Luftschutz / Deutsches Ärztemuseum kommt nach Frankfurt a.M. / Ein Judenärztegesetz in der Slowakei. "Die Gesundheit des Volkes muss dem Arzt des eigenen Volkstums anvertraut sein" ("Im April erschien das allgemeine Judengesetz der Slowakei, das den Begriff des Juden bestimmt und die Stellung und Betätigung sowie die Rechte des Judentums auf jenes Maß beschränkte, das seiner Zahl innerhalb des Staates entspricht und der aggressiven Expansion des Judentums auf politischem, kulturellem und hauptsächlich wirtschaftlichem Gebiet feste Grenzen setzt. Es war eine schwere Geburt. Politische, religiöse, aber vor allem wirtschaftliche Bedenken berücksichtigen geboten gründliches Überlegen, um das Richtige zu treffen. Man fürchtete ein "zu viel" ebenso viel wie ein "zu wenig". So entstand ein Gesetz, das kein Rassengesetz wie das Nürnberger, aber eher ein volkskulturelles und volkswirtschaftliches Schutzgesetz ist. Bald nach diesem, im Mai, kann das Judenrechtsanwaltsgesetz, das bis auf 4 % der Zahl sämtlicher Rechtsanwalte der Slowakei alle jüdischen Rechtsanwälte aus der Praxis ausschließt. Dieser Tage erscheint das nun schon fertige Judenapothekergesetz, das alle Apothekerkonzessionen, die sich in jüdischen Händen befinden, annulliert und in Zukunft die Erteilung von Apothekerkonzeptionen nur an christliche, arische Apotheker vorsieht. Zugleich wird die Übernahme der in jüdischen Besitz befindlichen Apotheken durch christliche Apotheker möglich, geregelt und terminiert. Nun wird das Judenärztegesetz vorbereitet. Eigentlich ist es fest fertiggestellt und der Gesetzentwurf läuft noch das Begutachtungsverfahren einzelnen Ministerien und Korporationen (Ärztekammer) durch. Es trägt den Titel: "Regierungsverordnung über die Begrenzung der Zahl der Juden in der Ausübung der ärztlichen Praxis" und besteht aus neun Paragrafen … Die Arisierung des Arztstandes, der langsam vollständig vom Judentum beherrscht wurde, dann die Beschränkung der Tätigkeit der jüdischen Ärzte auf die ärztliche Behandlung ihrer Volksgenossen und zuletzt in Erkenntnis der Wichtigkeit der ärztlichen Tätigkeit aus gesundheitlichen, kulturellen und politischen Gebiet die Wahrung des nationalsozialistischen Prinzips, daß die Gesundheit eines jeden Volksgenossen, das teuerste Gut eines jeden Volkes, dem Arzt seines Volkstums anvertraut wird" - Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands - Bekanntmachungen der Reichsärztekammer - Deutsches / Drittes Reich, Medizin im Nationalsozialismus, Gesundheitswesen unter Adolf Hitler, slowakischer Antisemitismus, koloniale Schuldlüge zulasten Deutschlands, Allgemeines Judengesetz der Slowakei, Judenrechtsanwaltsgesetz, Judenapothekergesetz - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in.
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