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DREISSIGJÄHRIGER KRIEG FÜRSTL. ANHALTISCHE GEHAIMBE CANTZLEY, das ist: Gegründte anzaig, der verdeckten, unteutschen, nachtheiligen consilien, anschläg und prackticken. O. O. und Dr. 1621. 4º. 4 Bl., 342, 48 S. Pgt. d. Zt. unter Verwendung eines mittelalterlichen Manuskriptbl. mit defekten Schließbändern (gering fleckig, berieben und bestoßen). Einer von 13 bekannten Drucken im Jahr der Erstausgabe. VD 17 12:110241G. Koser, Kanzleienstreit, 16. Hohenemser 5055. Nach der Eroberung Heidelbergs ließ Maximilian von Bayern die dortigen Akten, benannt nach dem Kanzler des Winterkönigs, Fürst von Anhalt, veröffentlichen, um die evangelisch-unionistische Seite zu diffamieren. Die Publikation erregte großes Aufsehen (16 Drucke sind bekannt). Titel mit kleinem Loch (ohne Textverlust), etw. gebräunt und fleckig. Kloster Michaelbeuern. ADB:Jocher von Egersperg, Wilhelm Jocher: Wilhelm v. J., geb. am 15. November 1565 zu Mauterndorf im Erzbisthum Salzburg, 1636. Seine Familie gehörte zu den landständischen des Erzstiftes. Die Namen seiner Eltern sind unbekannt und ebenso fehlen alle Nachrichten über seine Jugend und seine Studienzeit. Er widmete sich der Rechtswissenschaft, erlangte in ihr die Doctorwürde und wurde 1592 ohne Zweifel auf Empfehlung seines Landesherm vom bairischen Kreise als Assessor dem Kammergerichte präsentirt, bei welchem er am 6. August angestellt wurde und durch nahezu 13 Jahre thätig war. Am 1. April 1604 trat er auf Einladung Herzog Maximilians von Baiern in dessen Dienste als Pfleger zu Dachau, wo er seinen Wohnsitz nahm, und als Rath von Haus aus. Das ungewöhnlich hohe Gehalt von 1000 Gulden, welches ihm bestimmt wurde, zeigt, daß er bereits damals in großem Ansehen stand. 1611 wurde er mit einer Zulage von 60 Gulden, zu welcher später noch 200 gefügt wurden, zum Geheimrath ernannt und wohnte seitdem abwechselnd in München und in Dachau. In allen politischen Angelegenheiten, bei welchen Rechtsfragen zur Erörterung kamen, wurde J. von Maximilian an erster Stelle zu Rathe gezogen, mit der Abfassung der Gutachten und Deductionen betraut und als Vertreter seines Herm zu Verhandlungen und Reichsversammlungen abgeordnet. Er zeigt sich dabei als einen Rechtsgelehrten von ungemeinem Wissen und scharfer Logik und als erfüllt von strengem Rechtsgefühl, welches sich weder durch seinen Eifer für den Katholicismus noch durch die Wünsche seines Herrn beirren ließ. Zuerst entwickelte er eine umfassendere und hervorragende Thätigkeit im Donauwörther Streite und im Zusammenhange mit dieser verfaßte er dann im Auftrage Maximilians 1610 die Donauwerthische Relation" und 1613 die Nothwendige Erinnerung", jene berühmten Streitschriften zur Vertheidigung des Verfahrens, welches Kaiser Rudolf II. und Maximilian gegen Donauwörth angewandt hatten, und zur Abwehr der protestantischen Angriffe auf die Reichshofrathsgerichtsbarkeit überhaupt. Er erwarb sich als Kenner des Rechtes und der Reichsverfassung ein solches Ansehen, daß 1620 wegen seiner bekannten, außerordentlichen Klugheit, Gelehrsamkeit und Erfahrung" vom kaiserlichen Hofe der Wunsch ausgesprochen wurde, er möge den vom Reichshofrath gemachten Entwurf der Achtserklärung gegen Friedrich V. von der Pfalz prüfen und die Berechtigung jener in einem Gutachten für den Kaiser darlegen, da die kaiserlichen Räthe sich der Aufgabe nicht hinlänglich gewachsen fühlten. Die Durchsicht der nach der Schlacht am Weißen Berge in Prag vorgefundenen Acten Christians von Anhalt und des in Heidelberg erbeuteten kurpfälzer Archivs wurde ihm von Maximilian übertragen. Die aus denselben zusammengestellten Bücher, die Anhaltische Kanzlei und Der unirten Protestierenden Archif" werden indeß mit Unrecht ihm zugeschrieben; ihr Verfasser ist der Jesuit Jakob Keller, doch wirkte J. bei der Ausscheidung der zu veröffentlichenden Actenstücke mit. Zur publicistischen Thätigkeit war er nicht sonderlich befähigt, denn sein Stil war sehr unbeholfen und politische Erörterungen waren weit weni.
Seller Inventory # 6400
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