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Kl.-8°. 23 SS. Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. OBrosch. (ziegelrot; etwas bestossen/knittrig). Seiten unterschiedlich min. stockfleckig u. schwach knittrig. Leichtere Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitgehend sauberes, sehr ordentliches Exemplar - - Reihe 'Neue Schweizer-Broschüren, 1. Heft' - swissbib mit 6 Standorten - Partei- oder auch Kampfschrift unter dem Motto 'Nec terremus, nec timemus' (St. Augustinus) - Nachdem eine erste Verfassungsrevision im Mai 1872 noch Ablehnung erfahren hatte, wurde in der Volksabstimmung vom April 1874 die neue Bundesverfassung mit dem Schulartikel (Art. 27) u. den konfessionellen Ausnahmeartikeln (u.a. Art. 50-52) angenommen. "Diese Bestimmungen, die eine Mehrheit der Katholiken als diskriminierend erachtete, spielten für das Selbstverständnis des politischen Katholizismus bis in die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts eine identitätsstiftende Rolle." (HLS, Bundesverfassung BV, Abschn. 2) - "In außerordentlicher, verhängnißvoller Lage ist es ein unabweisbares Bedürfniß, sich zu orientieren. Wo stehen wir? was ist zu thun? Diese Fragen müssen nicht erst gestellt werden; sie drängen sich auf - und wollen gelöst sein. [.] Der gegenwärtige Weltsturm, welcher, von geheimen Mächten entfesselt, daherbraust, hat das Schifflein der Kirche auch in unserm Schweizerlande aus der ruhigen Bahn getrieben. Er rast in einzelnen Landestheilen mit einer ungeahnten Heftigkeit. Ein Bischof ist vom Schweizerboden verbannt [Gaspard Mermillod, Genf], ein zweiter aus seiner Residenz vertrieben [Eugène Lachat, Basel/Solothurn], ein dritter ernstlich bedroht [Carl Johann Greith, St. Gallen]. Nahezu hunderttausend Katholiken sind all ihrer rechtmäßigen Seelsorger und ihrer Kirchen beraubt [.]." (etc.; p. 3; vgl. die entspr. zeitgenöss. antiklerikale Karikatur in HLS, Kulturkampf, Abschn. 2) - Dass sich Bischof Greith "zu seiner Rechtfertigung gegen die gegen ihn persönlich gerichteten Angriffe" (ADB) genötigt sah, er "1874 das bischöfliche Knabenseminar opfern und gegen den 1873 nachträglich erhobenen Protest [.] betr. die bischöfliche Verwaltung Appenzells mit einer Verteidigung seiner bischöfl. Pflichtstellung antworten" musste (HBLS), ist heute wohl nicht mehr sehr präsent. - J. A. Rohn geht zuerst der Frage nach, wie "sich die ersten Christen, diese ältesten Katholiken, gegenüber dem altheidnischen Staatsabsolutismus verhalten" haben (pp. 5-9), um sodann nach daraus resultierenden Schlüssen "für das Verhalten der gegenwärtigen Katholiken" (p. 5) zu suchen (pp. 9-14). Diese quasi 'traditionellen Verhaltensregeln' wendet der Verfasser nun rechtfertigend auf die aktuellen Umstände an (pp. 14-23), und ruft zum zivilen Ungehorsam auf: "Das ist also das vorbildliche Verhalten der ersten Christen: unverbrüchliche Treue und Gehorsam von Gewissenswegen gegen die bestehende Regierung, passiver Widerstand gegenüber Gesetzen und Verordnungen, welche offenbar im Widerspruche mit dem göttlichen Gesetze sind, Anwendung der verfassungsmäßigen Mittel, um die Freiheit des Glaubens zu erringen." (p. 14) - Die vorliegende zeitgenössische Schrift dokumentiert sowohl Ursachen und Wirkungen als auch das Fortdauern des Kulturkampfes (vgl. allg. u.a. P. Schollenberger, Bundesverfassung, 1905, bes. p. 48: Die Kulturkampfbestimmungen; P. Stadler, Kulturkampf, 1984, bes. pp. 251-258, p. 320 ff., p. 330 ff. u. passim, J. A. Rohn erw. p. 509). -- Johann Anton Rohn (Baden AG 1828-1880 Rohrdorf AG), Priester 1854, Dekan des Kapitels Regensberg 1870, päpstlicher Kämmerer 1877 (HBLS), der "markanteste unter den Rohrdorfer Pfarrherren des 19. Jahrhunderts, [.] steht in Erinnerung als hervorragend tüchtiger Seelenhirte, vor allem aber als hochbegabter geistiger Führer des katholischen Aargauer Volkes zur Zeit des unseligen Kulturkampfes. [.] Den Andersgläubigen gegenüber war er tolerant." (P. Kaufmann, Aus der Geschichte der Pfarrei Rohrdorf, in: Badener Neujahrsblätter, 16/1940-41, p. 50). - Sprache: de.
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