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  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Universität Hamburg (Department für Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: EU-Verfassungsrecht I, Sprache: Deutsch, Abstract: Zumindest in Hinblick auf das deutsche Arbeitskampfrecht lässt sich dieFrage des Aristoteles scheinbar einfach beantworten: Gewerkschaftendürfen unter definierten Umständen 'in Zorn geraten', d.h. streiken, derBetriebsrat darf es unter keinen Umständen. Komplexität kommt jedochdadurch ins Spiel, dass den Belegschaften jenseits des offiziellen und vonGewerkschaften getragenen Arbeitskampfes eine ganze Reihe vonMöglichkeiten offen stehen, ihren Unmut auch ohne Verband unmittelbar undkollektiv zum Ausdruck zu bringen. Soweit ist der einschlägigen Literaturrecht zu geben. Ganz und gar unbefriedigend ist dabei jedoch, dass diedabei in Betracht kommenden Motive der handelnden Akteure aufBetriebsratsseite übertrieben verallgemeinert werden und dabei auchdessen Recht eingeschränkt werden soll, Betriebsversammlungen undAbteilungsversammlungen abzuhalten. Dieses Recht soll ausgerechnetdann nicht gelten, wenn die Beschäftigten Informationen am dringendstenbenötigen - im Zusammenhang mit betrieblichen Umwälzungen.Insbesondere die Literaturmeinungen zu entsprechenden Ereignissen beiDaimlerChrysler und Opel verdeutlichen dies. Besonders unverdrossen tutsich hier Rieble hervor, welcher sich zu der Vorstellung versteigt, es handelesich um 'Aufstände', welchen mit Mitteln des Strafrechts und durchStaatsanwälte zu begegnen sei. Der vorliegende Aufsatz wird deshalb eine differenziertereBetrachtungsweise herausarbeiten. Dabei wird zu zeigen sein, dass diekritische Fraktion der einschlägigen Literatur in multipler Weise diePrämissen verkennt, welche für eine sachgerechte Betrachtung zu Grundezu legen sind. Dies führt konsequenterweise zu Schlussfolgerungen, dieauch und zuallererst in juristischer Hinsicht fehlerbehaftet sind. Zusätzlichlassen sie jedoch auch ein oberflächliches Verständnis ökonomischer undsoziologischer Zusammenhänge in modernen Betrieben erkennen. 24 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Verfassungsrecht III, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn bei der Tarifpolitik in früheren Jahren vor allem der angestrebte Lebensstandard der Beschäftigten das Hauptaugenmerk der Gewerkschaften war, sind seit einigen Jahren noch ganz andere Erwägungen hinzu getreten. Zum einen haben gesamtwirtschaftliche und politische Hintergründe Änderungen erfahren - man denke nur an die seit Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit oder an die Globalisierung - zum anderen mag die Wiedervereinigung eine Rolle gespielt haben, wenn man bedenkt dass dort die Auflösungserscheinungen des Flächentarifvertrages besonders augenfällig sind. Infolge dessen konnten sich tarifliche Öffnungsklauseln vielerorts durchsetzen. Die Stellung, welche betrieblichen Regelungen gegenüber Tarifverträgen gebührt, oder auch ordnungspolitisch gebühren sollte, ist nicht nur ein Dauerbrenner in juristischen und verbandsnahen Fachkreisen. Ob seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung ist die Diskussion auch regelmäßig Gegenstand der allgemeinen Medien.Inwieweit beispielsweise betriebliche Bündnisse dabei zulässig sind und welche Befugnisse ihnen zugestanden sein sollen, ist politisch umstritten. Immer wieder ist auch die - bislang noch - Außenseiterposition zu vernehmen, man möge doch den Tarifvorrang zu Gunsten eines Betriebsvorrangs abschaffen. Zum Mainstream darf sich zugehörig fühlen, wer die Auffassung vertritt, Tarifverträge seien zu statisch und zu unbeweglich, darüber hinaus zu wenig an den Bedürfnissen der Betriebsparteien ausgerichtet und sowieso überreguliert.Die beschriebenen Tendenzen zur Öffnung enthalten aus dieser Sicht eine wünschenswerte Dynamik sowohl der Tarifverträge, als auch der Politik der Akteure. Dennoch besteht eine Gefahr darin, dass die Grenzen beider Instanzen unscharf werden. Zu untersuchen ist, inwieweit bei diesen Tendenzen der Wille des Gesetzgebers gewahrt wird, der ja beide Rechtsetzungsinstanzen voneinander getrennt wissen wollte. Ferner ist zu betrachten, bis zu welcher Grenze betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Gründe Öffnungsklauseln überhaupt zulassen. 20 pp. Deutsch.


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  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Universität Hamburg (Universität Hamburg), Veranstaltung: Staatsrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der ihm obliegenden Ausfertigung von Gesetzen gemäß Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 GG ist ein Thema von weitreichender Bedeutung im deutschen Staatsrecht. Da es für die Bedeutung des Bundespräsidentenamtes ganz wesentlich ist, hat es zudem - wie viele andere verfassungsrechtliche Fragen auch - eine politische Dimension. Ist der Präsident nur 'Staatsnotar' wie dereinst bildreich von Roman Herzog dargelegt, also derjenige der die Gesetze auf formale Richtigkeit prüft und dann mit einem hübschen Siegel beurkundet, oder liegt eine inhaltliche, also eine materielle Prüfungskompetenz vor Roman Herzog sah gleichwohl nur eine Aufgabe hierin. Er war ein Verfechter des materiellen Prüfungsrechts des Staatsoberhauptes, auch wenn er in seiner Amtszeit jedes ihm vorgelegte Gesetz verabschiedete. Privatisierungswünsche bezüglich der deutschen Flugsicherung wurden bereits vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker blockiert, Horst Köhler hat die Beurkundung nun wegen 'evidenter Verfassungswidrigkeit' abgelehnt. Worauf zielt das Gesetz ab und mit welchen Verfassungsnormen kollidiert die Gesetzesvorlage möglicherweise Mit diesen beiden Fragen wird sich vorliegende Hausarbeit zu beschäftigen haben, aufgrund des geringen Umfangs der Hausarbeit handelt es sich vorwiegend um eine Literaturarbeit. Aus dem selben Grund kann allenfalls schemenhaft auf spezielle Fragen des Sachverhalts, wie beispielsweise teilnichtige Gesetzesvorlagen oder auch extreme Mindermeinungen eingegangen werden. 16 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Kündigungsschutz erhitzt die Gemüter. Ronald Pofalla etwa sieht darin eineunangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hältdie Schutzbestimmungen wenig nüchtern für 'Arbeitsplatzkiller' und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass derdeutsche Kündigungsschutz zwar keine Arbeitsplätze schütze, wohl aber die Arbeitslosigkeitvergrößere. Dem interessierten Zeitgenossen kann nicht entgangen sein, dass derartige Kritik auffallend oft ausunternehmensnahen und wirtschaftsliberalen Kreisen verlautet. Es drängt sich demnach die Frageauf - ist es für deutsche Unternehmer wirklich so viel komplizierter, ein Arbeitsverhältnisaufzulösen, als etwa für jene in den benachbarten Ländern Europas Keine Frage, der Rahmen einer zehnseitigen Hausarbeit ist bei weitem zu eng, um diese Frage auchnur auf der rein normativen Ebene zu beantworten. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daherneben der kurzen Darstellung des deutschen Rechts auf einen bekanntermaßen liberalenRechtskreis, die Schweiz. Frankreich, als ein Land, dem eine hohe Regelungsdichte zugeschriebenwird, beziehe ich ebenfalls mit ein. Über den Vergleich des 'Law in the books' hinaus müssen in jedem Fall historische undgesellschaftliche Zusammenhänge wenigstens skizziert werden. Es gilt auch, das 'Law in Action',also die praktische Umsetzung, in Augenschein zu nehmen. Das Ergebnis kann kein in die Tiefegehender Vergleich sein, auch wird jeweils nur der Regelfall betrachtet, seien die Ausnahmen auchnoch so interessant. Neben einer recht soliden Bestandsaufnahme des normativen Rechts wird dieArbeit auch einen Bezug zur eingangs genannten Fragestellung zu geben. 20 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Wohnen, Stadtsoziologie, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Soziologiekurs, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vereinten Nationen haben unser Jahrtausend zurecht zum 'Jahrtausend der Städte' erklärt. Der Grund ist einfach - in den Großstädten weltweit warten immense Herausforderungen auf Politik und Gesellschaft. Erstmals in der Geschichte lebt die Mehrheit der Menschen in städtischen Räumen. Die Vereinten Nationen prognostizieren darüber hinaus, dass sich die Stadtbevölkerung in den Entwicklungsländern innerhalb der nächsten dreißig Jahre von zwei auf vier Milliarden erhöhen wird. In meiner Hausarbeit werde ich der Frage nachgehen, welchen Entwicklungen international ausgerichtete Städte unter Globalisierungsgesichtspunkten gegenüberstehen. Dazu muss zunächst aufgeschlüsselt werden, welche 'Stadttypen' die Literatur überhaupt kennt; Was sind z.B. informelle Städte und wo unterscheiden sich Global City-Regionen von Megacities Welche Bedeutung wird Städten bezüglich der Globalisierung in der Literatur vorhergesagt, wenn Akteure aufgrund der Informationstechnologien doch eigentlich so raumneutral agieren können Wie mag sich das Verhältnis von Nationalstaaten zu Ihren Großsstädten verändern und welche Tendenzen und Entwicklungen sind absehbar In der vorliegenden Arbeit werde ich zusammentragen, welche Antworten die Literatur auf diese Fragen gefunden hat. Obwohl in der einschlägigen Literatur auch soziale, politische, kulturelle und ökologische Aspekte angesprochen werden, liegt der Schwerpunkt des Diskurses - zumindest in der deutschsprachigen Forschung - eindeutig bei ökonomischen Fragestellungen. Die meisten Artikel und Bücher betrachten Städte also unter dem Gesichtspunkt der globalen ökonomischen Vernetzung, in ähnlicher Weise werde auch ich mich beschränken. Ich möchte mich dabei nicht lange mit einer Definition von Globalisierung beschäftigen, sondern voraussetzen, dass unter dem Begriff ein Bündel von vielfach dimensionierten, von mehreren Richtungen betriebenen, vorwiegend materiellen Prozessen zu verstehen ist, durch das sich die weltumspannende Vorherrschaft des Kapitalismus in unserer Zeit beschreiben lässt. 20 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Universität Hamburg (Universität Hamburg), Veranstaltung: Abschlussarbeit Bachelor Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Was ein Mensch gilt oder wert ist, ist, wie bei allen anderen Dingen, sein Preis, das heißt so viel, wie für den Gebrauch seiner Kraft gegeben wird.' Thomas Hobbes (\*05.04.1588- 04.12.1679), Engl. Staatstheoretiker. 'Arbeit gibt uns mehr als den Lebensunterhalt; sie gibt uns das Leben.' Henry Ford (\*30.07.1863- 07.04.1947), US-Unternehmer. Hobbes' Einschätzung mag noch so misanthropisch sein, aber wenigstens hat er Recht,wenn er annimmt, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung seines Beschäftigten eine gewisse Entlohnung wert ist. In manchen Situationen jedoch entrichtet der Arbeitgeber bereitwillig einige Monatsgehälter und möchte dennoch unbedingt nicht, dass der so Entlohnte am Arbeitsplatz erscheint.Wenn nämlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis lösen, erst recht aber, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, kommt es regelmäßig vor, dass dieser den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellt. Damit sind natürlich nicht alle Betroffenen einverstanden, denn die Arbeit dient freilich nicht nur dem Erhalt des Lebensunterhalts. Aus der Arbeitssoziologie wissen wir beispielsweise, dass Menschen aus ihrer Arbeit auch Selbstbestätigung schöpfen und soziale Beziehungen knüpfen.1Insoweit trifft Henry Ford, so umstritten er ansonsten sein mag, mit obiger Aussage den entscheidenden Punkt. 40 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, Note: 1,3, Universität Hamburg (Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Interdisziplinärer Grundkurs, Sprache: Deutsch, Abstract: 'I (.) was astonished to find the dent which our work has made in a number of circles. We were quoted, misquoted, assimilated, adapted to this and to that label. Only one thing held true: we were not ignored.'Roethlisberger an Mayo, Kommentar zum Stand der Human Relations Schule, Januar 1948. Es gibt nicht viele wissenschaftliche Unternehmungen, denen es trotz zahlreicher, und zeitweise heftiger, Kontroversen gelungen ist, sich im fachlichen und betrieblichen Diskurs dermaßen schnell und erfolgreich durchzusetzen, wie die Hawthorne-Experimente. William F. Whyte nannte diese zwischen 1924 und 1932 durchgeführten Studien die ersten bedeutsamen Experimente der Sozialwissenschaften überhaupt, andere wie Loren Baritz gehen gar so weit, sie als das wichtigste wissenschaftliche Projekt der Industriesoziologie aller Zeiten zu bezeichnen. Fest steht, dass kaum ein Jahrzehnt nach dem offiziellen Abschluß der in den Hawthorne-Werken der Western Electric Company (Chicago, USA) durchgeführten Studien eine immense Expansion, Anerkennung und Anwendung in wissenschaftlichen und Industriekreisen stattgefunden hat. Bei dem Versuch, dieses Phänomen zu erklären, findet man in kritisch eingestellten Nachschlagewerken oft den Hinweis auf die um den kontroversen Prof. Elton Mayo versammelte Forschergruppe der Harvard Business School, die die Experimente teilweise, dafür aber entschieden, gestaltete. Deren autoritative, selbstbewusste Interpretation und Darstellung der Studienergebnisse, sowie für Begriffe der akademischen Forschung eher ungewöhnliche Marketingkampagne, waren nämlich nach Ansicht vieler Skeptiker die entscheidenden Triebfaktoren, die das Echo ihrer Erkenntnisse immer weiter erschallen ließen. Doch obwohl die Mayo-Gruppe sowohl wegen ihrer methodischen, als auch ihrer inhaltlichen Vorgehensweise immer wieder kritisiert wurde, ist sich die Fachwelt nach wie vor weitgehend darüber einig, dass die Hawthorne-Experimente den Beginn einer neuen Ära im Bereich der Mitarbeiterführung markieren. Gleichzeitig repräsentieren sie einen Meileinstein in der Entwicklung der Betriebssoziologie, bilden sie doch, neben der Human Relations-Richtung, den Ausgangspunkt mehrerer neuer Ansatztheorien. 24 pp. Deutsch.


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  • Sarah von Leiden

    Published by GRIN Verlag Dez 2008, 2008

    ISBN 10: 3640227220ISBN 13: 9783640227228

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Hamburg (Department für Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Interdisziplinärer Grundkurs, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit wird es sein, anhand von flexiblen Arbeitszeitmodellen -insbesondere der Vertrauensarbeitszeit (VAZ) - aufzuzeigen, auf welche Weise inder Praxis die Entgrenzung der Arbeit stattfindet. Eine ansatzweise Übersicht der bislang geleisteten theoretischen und empirischen Untersuchungen auf dem Gebietder 'Entgrenzung' im Allgemeinen wird dabei Gegenstand einer kritischenWürdigung sein. Ferner wird im Rahmen der Betrachtung des Modells der VAZ derVersuch unternommen, eine Analyse der konkreten Vorteile und Nachteiledurchzuführen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit verbunden sind. AufGrund des eingeschränkten Umfangs dieser Arbeit wird es dabei nur ansatzweisemöglich sein, auf die vielschichtigen Mechanismen der Entgrenzung der Arbeit undder VAZ einzugehen, die oft im Verborgenen ihre ganze Bedeutsamkeit entfaltenund sich damit eher als Gegenstand für umfangreichere empirische Untersuchungenanbieten. 24 pp. Deutsch.


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  • Sarah von Leiden

    Published by GRIN Verlag Apr 2009, 2009

    ISBN 10: 364030182XISBN 13: 9783640301829

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universität Hamburg, Veranstaltung: Europäisches VerfassungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Die 'Verfassung für Europa', auf die sich die Länder der EU 2004 einigten, ist von vielen Beobachtern als das bislang anspruchsvollste Reformprojekt bezeichnet worden. Es geht um nicht weniger, als die künftige Handlungsfähigkeit dieser Organisation angesichts weitreichender Herausforderungen wie etwa der Ost-Erweiterung, der viel beschworenen Globalisierung und dem langsamen, aber kontinuierlichen Abstiegs der USA als Schutzmacht der Länder des alten Kontinents. Den beteiligten Nationen wurde klar, dass diese und andere Probleme sich nicht mit 'weniger Europa' lösen lassen, wie das protektionistische Stimmen Heinrich Heine zum Trotz immer schon gefordert haben, gegenwärtig fordern, und nach allen Gesetzen der Wahrscheinlichkeit und der menschlichen Psyche auch künftig immer fordern werden. Gleichwohl scheiterte die Reform dann bekanntlich an Volksreferenden, zunächst in der französischen Republik, später in den Niederlanden. In dem Ausmaß, in welchem jedem ernsthaften politischen Beobachter augenblicklich klar wurde, dass die Bürger nicht tatsächlich den Verfassungsentwurf ablehnten - dazu hätten sie ihn zumindest lesen müssen, und viele Zeitungsartikel ließen vermuten das sich nicht mal Journalisten diese Mühe gemacht haben - so groß war andererseits die Ratlosigkeit, wie es nun weitergehen sollte. Denn der Weg bis dahin war bereits beschwerlich und nun sollten noch weitere Länder hinzutreten. Dennoch am 23. Juni 2007 wurde im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Vereinbarung zur Erstellung eines Reformvertrages verabschiedet. Dieser Vertrag - wiewohl von Diplomaten als 'kaum lesbar' und 'bewußt häßlich' tituliert - wurde von Kommissionspräsident José Durao Barroso dafür gelobt, dass es gelungen sei, 'die wesentlichen Neuerungen des Verfassungsvertrags und damit seine inhaltliche Substanz zu erhalten'. Vom ursprünglich verabschiedeten Verfassungsentwurf wurde vielfach angenommen, er bringe die europäische Idee voran, getragen von dem Motto der EU: In Vielfalt geeint. Insbesondere wurde angenommen, dass die Institutionen der EU selbst gestärkt würden. Die spannende Frage lautet deshalb: Was ist davon noch übrig geblieben 24 pp. Deutsch.


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  • Sarah von Leiden

    Published by GRIN Verlag Dez 2008, 2008

    ISBN 10: 3640227239ISBN 13: 9783640227235

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg (Department Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Arbeitskampf und Tarifvertragsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die neuere EuGH-Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrechts erhitzt die Gemüter.Während die Urteile in der Vergangenheit oft auch von arbeitnehmernahenKreisen als Fortschritt verstanden wurden, haben die Streikrechtsentscheidungenzu Viking und Laval, aber auch die Rüffert-Entscheidung zu scharferKritik geführt. Die Gegner dieser Entscheidungen sehen darin zum einen nichtweniger als einen Paradigmenwechsel. Insbesondere werden massive Auswirkungenauf das im Laufe der Jahrzehnte durch die Rechtsprechung fein austariertedeutsche Arbeitskampf befürchtet. Lagerübergreifend werden Bedenkengeäußert angesichts der Sprengkraft, die diese Rechtsprechung u. U. für diedeutsche Tariflandschaft mit sich bringt. Welche Konsequenzen sind für die Geltungkoalitionsrechtlicher Grundsätze auf lange Sicht zu erwarten, die sich immerhinaus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ableiten lassen Auch wenn sichdeshalb noch lange nicht alle zu skurrilen Vorschlägen verleiten lassen, wieetwa der oben zitierte Fritz Scharpf, denken womöglich viele zumindest in eineähnliche Richtung.Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, anhand eines Rechtsprechungsvergleichsaufzuarbeiten, inwieweit die Viking- und Laval-Urteile einen Paradigmenwechselgegenüber dem Arbeitskampfrecht deutscher Prägung bedeuten. In diesemRahmen wird notwendig auch das Verhältnis der sozialen zu den Marktgrundfreiheiten Gegenstand der Betrachtung sein, denn das war auch ein Ausgangspunktfür das EuGH. Eine Prognose darüber, wie sich die beiden Entscheidungenauf das Arbeitskampfgeschehen in der Bundesrepublik auswirken werden,scheint naheliegend. Das in der Literatur bislang kaum jemand den Versuch unternimmt,eine solche Voraussage zu wagen ist allerdings ebenso naheliegend- die Rechtsprechung des EuGH ist im Moment noch zu unausgegoren undkonfus, um seriöserweise Voraussagen wagen zu können. Zu solchen Prognosenkann es daher auch in der vorliegenden Arbeit nicht kommen. 24 pp. Deutsch.


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