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  • Bde. 1-132. 8vo. Jeder Band durchschnittlich ca. 700 Seiten. Einfache Bibliotheksleinen sowie (ab Bd. 92:) originale Verlagsleinen. (Ebd. tlw. mit Folie bezogen, St.a.T., ab Bd. 92 tadelloser Originalzustand). Zu Beginn der 80er Jahre im ausgehenden 19. Jahrhundert erlebte das Fach "Öffentliches Recht" die entscheidenden Impulse. An den preußischen Universitäten etablierte sich seit 1881 das Verwaltungsrecht als eigenständiges Fach auf dem Lehrplan. Im Staatsrecht erschien seit 1876 das epochale Werk von Paul Laband "Staatsrecht des Deutschen Reiches", dessen letzter Band 1882 erschien. Die Bedeutung dieses opus magnum ist sowohl inhaltlich wie methodisch begründet. Das Vorhandensein einer Reichsverfassung führt zur alleinigen Grundlage der Wissenschaft vom Staatsrecht. Es gilt nunmehr das Vorhandene zu analysieren, die Rechtsinstitute zu konstruieren, insgesamt eine Dogmatik des Staatsrechts zu schaffen. Die historischen, ökonomischen, politischen und philosophischen Bezüge werden aus dem Staatsrecht verbannt und dorthin geschoben, wohin sie dem Inhalte nach gehören. Diese wissenschaftliche juristische Behandlung des gesamten Staatsrecht zeichnet den Neubeginn aus und führt zu einem eigenständigen juristischen Fach. - 1885 gründeten Paul Laband, seit 1872 Professor der Rechte an der Universität Strassburg, und Felix Stoerk, Professor der Rechte in Greifswald, das Archiv für Öffentliches Recht, deren erster Band 1886 erschien. Im ersten Band erschienen Aufsätze von Laband (Zur Lehre vom Budgetrecht), Gneist, Stoerk, Arndt, Perels und Geffcken. Der erste Band beginnt jedoch mit einer großen Abhandlung von 100 Seiten von F. von Martitz, Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Tübingen: "Das Internationale System zur Unterdrückung des Afrikanischen Sklavenhandels in seinem heutigen Bestande". Darin wird neben den internationalen Vereinbarungen zum Verbot des Sklavenhandels auch die ökonomische, wirtschaftliche und rechtliche Position Afrikas beschrieben, die an Aktualität kaum eingebüßt hat. Im Vorwort präzisieren die Herausgeber die Position, die Laband bereits seinem großen Werk zugrunde gelegt hat. Der Kreis des Öffentlichen Rechts ist bestimmt durch die Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht in Theorie, Gesetzgebung und Kritik. Damit soll nicht der Einfluss, den die sogenannten Staatswissenschaften auf die Entwicklung des Öffentlichen Rechts genommen haben, bestritten werden. Im System des Öffentlichen Rechts wird aber die Nationalökonomie und Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft und Statistik herausgefiltert, um sie als eigenständige wissenschaftliche Fächer zu etablieren. Felix Stoerk hatte bis zu seinem Tode 1908 die alleinige Redaktion inne. 1899 wurden Otto Mayer, 1908 Georg Jellinek und Robert Piloty in das Herausgebergremium aufgenommen. Das Archiv entwickelte sich schnell zur führenden wissenschaftlichen Zeitschrift des öffentlichen Rechts. Der Schwerpunkt lag auf dem Reichsstaatsrecht, das Verwaltungsrecht und das ausländische Recht und das Völkerrecht nahmen aber auch einen relativ großen Raum ein. - Aufbau des Archivs: 1. Aufsätze; 2. Quellen und Entscheidungen; 3. Literatur A: Referate - B. Anzeigen. - Vgl. NDB XIII, 362f. (M. Friedrich); Stintzing-Landsberg III,2/833, 899, 977f. (Noten: 349. 378); W. Wilhelm, Zur juristischen Methodenlehre im 19. Jahrhundert. Die Herkunft der Methode Paul Labands aus der Privatrechtswissenschaft. Frankfurt am Main 1958; Kleinheyer-Schröder, 4.A. 1996. S. 238-242 mit vielen weiteren Literaturhinweisen.