Ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats besteht darin, dass staatliches Handeln nicht den Interessen von Gruppen oder Einzelnen folgen soll, sondern den Regeln des Rechts. Das Recht befindet sich dabei nicht in einem "wertfreien Raum", sondern hangt in vielerlei Weise mit der Moral zusammen. Beide Normarten beziehen sich zwar auf dieselben menschlichen Handlungsmoglichkeiten und wollen diese allgemeinverbindlich ordnen. Dennoch sind sie nicht gleich. Sie konnen sich erganzen, aber auch in Konflikt geraten. In diesem Band beleuchten Vertreter unterschiedlicher Fachwissenschaften Felder staatlichen Handelns, fur die das Spannungsverhaltnis von Recht und Moral wichtig ist.
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Prof. Dr. Konrad Hilpert ist Lehrstuhlinhaber fur Moraltheologie an der LMU Munchen. Prof. Dr. Ulrich Schroth lehrt Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der LMU Munchen.
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