Don Michael Rua, (2 Bde.) Ein zweiter Don Bosco 1837-1910; Teil: Bd. 1 und Teil: Bd. 2.
Language: German
Published by Erschienen in München bei: Salesianer-Verlag im Jahre 1936., 1936
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Insgesamt XVI+ 439 Seiten mit einem Porträt- Frontispiz und XV+ 446+ 2 Seiten mit einem Schrift- Faksimile. Inhalt: Umfangreiche Lebensbeschreibung über den seligen Michael Rua SDB (* 9. Juni 1837 in Turin; 6. April 1910 ebenda). Er war zweiter Generaloberer der vom heiligen Don Bosco gegründeten Salesianer. Unter seiner Leitung verbreiteten sich die Salesianer in der ganzen Welt. Die Kongregation wuchs von weniger als 800 Salesianern, verteilt auf sechs Provinzen und 57 Häuser in 10 Ländern, auf über 4000 Salesianer in 34 Provinzen und über 340 Häusern in mehr als 30 Ländern. 1908 reiste er ins Heilige Land. 1895 wurde unter seiner Maßgabe die Ordenszeitschrift Bollettino Salesiano in deutscher Sprache herausgegeben, worin er um Ordenseintritte warb. 1897 gründete er bereits eine Schule für deutschsprachige Spätberufene. (Per Exempla: Fockenfeld ist ein Kloster der Oblaten des hl. Franz von Sales in Fockenfeld bei Konnersreuth (Resl von) Landkreis Tirschenreuth in der Diözese Regensburg. Im Kloster befand sich die Spätberufenenschule St. Josef (Humanistisches Gymnasium) mit angeschlossenem Spätberufenenseminar. Am 15. Januar 2018 gaben die Oblaten des heiligen Franz von Sales bekannt, dass der Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2020/21 leider eingestellt wird. Zustand: Einbände minimal berieben, Ecken und Kanten kaum bestoßen. Innen: Buchschnitt leicht gebräunt, sonst sehr sauber und tadellos erhalten. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1050 Gr.8°(Groß- Oktav- Format bis 25 cm.) Rubinrote Original- Ganzleinen- Einbände mit goldgeprägter Rücken und Vorderdeckel- Beschriftung, Kopffarbschnitte. Deutsche Erstausgabe, gedruckt in München bei den Salesianischen Offizin mit Imprimatur aus München vom 13. Januar und 13. Mai 1936.…
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Bibliographic details
- Title
- Don Michael Rua, (2 Bde.) Ein zweiter Don Bosco 1837-1910; Teil: Bd. 1 und Teil: Bd. 2.
- Author
- Amadei, Angelus und Leo Schlegel (Übersetzer):
- Publisher
- Erschienen in München bei: Salesianer-Verlag im Jahre 1936.
- Publication year
- 1936
- Binding
- Hardcover
- Language
- German
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Allgemeines Antiquariat: Schwerpunkt Oberpfalzliteratur; Max Reger; Kunst: alte und moderne Graphik. Ladengeschäft seit 1927, Internetkatalog seit 2001; Antiquar: Hubertus Schlegl. Inhaberin: Christa Schlegl.
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Kunst: alte und moderne Graphik. Bavarica; Regeriana; Oberpfalz.Seller's business information
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Eigentumsvorbehalt 4. Vergütung 5. Gefahrübergang 6. Gewährleistung 7. Haftungsbeschränkungen und -freistellung 8. Datenschutz 9. Schlussbestimmungen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 1.2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. s. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsschluss 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter der Bedingung, dass das Produkt unsererseits noch vorrätig oder lieferbar ist. 2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. 3. Eigentumsvorbehalt 3.1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 3.2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 3.3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 4. Vergütung 4.1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann die Bezahlung über eine der angebotenen Zahlungsarten leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 4.3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Gefahrübergang 5.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf diesen über. 5.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 6. Gewährleistung 6.1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 6.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist diese aufgrund der Eigenarten der bestellten Ware nicht möglich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 6.3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 6.4. Die Gewährleistung für Verbraucher beträgt für gebrauchte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für neue Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 7. Haftungsbeschränkungen und -freistellung 7.1. Wir haften außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war. 7.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. Beschränkung gelten nicht, sofern und soweit wir bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Garantien ausgesprochen haben. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften. 8. Datenschutz 8.1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten unserer Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. 8.2. Abrechnungsdaten speichern wir höchstens bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Versendung der Rechnung. Werden gegen die Entgeltforderungen Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendung abschließend geklärt ist oder die Entgeltforderung beglichen ist. § 15 Abs. 8 Telemediengesetz (TMG) bleibt unberührt. 8.3. Personenbezogene Daten werden im Rahmen von Auftragsdatenverwaltung im Sinne des § 9 BDSG für uns von der mediantis AG verarbeitet. Die mediantis AG hat hierbei lediglich die Funktion eines technischen Dienstleisters, wir sind allein verantwortlich für die an uns übersandten Daten. 8.4. Sofern und soweit die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten aufgrund bestehender rechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten für den Zugriff zu anderen als den gesetzlich begründeten Zwecken gesperrt. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 9.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 9.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand: 09.03.2011
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