Intimation des Verbots, daß Niemand die von der Copenhagener Societät der Wissenschaften verfertigte Land-Charten über das Königreich Dännemark nachstechen, oder dergleichen ausserhalb Landes nachgestochene Charten einführen solle; für das Herzogthum Hollstein und die Herrschaft Pinneberg. Sub dato Glückstadt, den 2ten Sept. 1779.
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