Neu-revidirte Willkühr der Stadt Danzig, aus Schluß Sämmtlicher Ordnungen publiciret Anno 1761.
Sold by Das Konversations-Lexikon, Garding, Germany
AbeBooks Seller since October 27, 2004
Used
Quantity: 1 available
Add to basketSold by Das Konversations-Lexikon, Garding, Germany
AbeBooks Seller since October 27, 2004
Quantity: 1 available
Add to basket271 S. Brauner Ganzlederband der Zeit im Format 33 x 22 cm mit blindgeprägtem Rückentitel; Vorsätze mit zeittypischen Buntpapierbezügen. Der Begriff "Willkühr" bezeichnet das Danziger Stadtrecht und damit zugleich die innerhalb der Stadt geltende Rechtsordnung bzw. eine Sammlung geltender Rechtsvorschriften. Die älteste bekannte schriftliche Verfassung der so genannten Danziger Willkür stammt aus dem Jahre 1455, sie wurde nach 1479 noch einmal neu gefaßt. Weitere Revisionen der Stadtverfassung folgten 1574, 1597 und schließlich 1761. Die Danziger Willkühr 1761 blieb zunächst auch nach Eingliederung Danzigs in das Königreich Preußen 1793 bestehen und wurde erst 1853 durch das so genannte Westpreußische Provinzialrecht abgelöst (vgl. dazu: Paul Simson, Geschichte der Danziger Willkür, Danzig 1904).Die Rechtsordnung besteht aus drei Teilen, die jeweils in Kapitel unterteilt sind, welche sich wiederum in Abschnitte und Artikel untergliedern. Mit Register aller Capitel und Artikel im Anhang.Erster Theil: Rathsangelegenheiten - Bürgerliches Verhalten - Von Häusern und liegenden Gründen - Von See-Händeln und der Schiffahrt (sehr ausführlich) - Von Kaufmanns-Händeln - Von Freyheit der Gewerke und Gilden - Von Mißhandlungen (Rechtsverstöße).Zweyter Theil: Gerichts- und Rechts-Sachen - Von Pfennig-Zinsen - Von Arresten - Von Besatzung und Abtretung der Güter - Von der Execution - Von Testamenten, Heyraths-Rotuln, Schicht und Theilungen - Von allerley Ungebühr und derselben Bestrafung.Dritter Theil: Vom Welt-Gericht - Vom Bürger-Recht - Von Fremdem und Gästen - Vom Gesinde und von Dienstbothen - Von denen Knecht-Vätern und Mägde-Müttern - Von des Gesindes Kleidung - Löhne und Arbeitsabedingungen von Handwerkern (Kornträger, Bierträger, Maurer, Zimmerleute, Fuhrleute etc.) - Von Erben und liegenden Gründen - Von Kauf und Verkauf allerley Waaren und Güter - Vom Wein, Bier, Häckern und Speise - Von Fleischern und vom Fleisch-Kauf. Die Gelenke des Bandes wurden fachgerecht erneuert, die Kapitale instandgesetzt, der Original-Buchrücken anschließend wieder aufgebracht. Diese Arbeit wurde sorgfältig ausgeführt. Der Band besitzt nunmehr eine angenehme Stabilität und kann ohne Sorge um die Gelenke benutzt werden; S. 103 - 123 etwas tintenrandfleckig (3 Seiten etwas stärker); Seiten sonst sauber und nahezu fleckenfrei und allenfalls partiell leicht gebräunt.In toto ansprechendes Ganzleder-Exemplar dieser sehr seltenen Stadtverfassung und Rechtsordnung.
Seller Inventory # SB-21219
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Antiquariats ¿Das Konversations-Lexikon¿ Unternehmen: Das Konversations-Lexikon, Antiquariat (Einzelunternehmen) Inhaber sowie Vertretungsberechtigter: Dr. Günter Könke Anschrift: Tatinger Str. 3, D-25836 Garding Telefon: 04862/2179353 Fax: 04862/2179352 E-Mail: kontakt@konversations-lexikon.de Inhalt § 1 Allgemeines § 2 Angebot und Vertragsschluss § 3 Zahlungsbedingungen § 4 Preise, Rücksendekosten und Lieferkosten § 5 Gewährleistung/Haftung § 6 Besonde...
Die Versandkostenpauschalen basieren auf Sendungen mit einem durchschnittlichen Gewicht. Falls das von Ihnen bestellte Buch besonders schwer oder sperrig sein sollte, werden wir Sie informieren, falls zusätzliche Versandkosten anfallen.
Order quantity | 14 to 60 business days | 8 to 28 business days |
---|---|---|
First item | US$ 11.68 | US$ 21.95 |
Delivery times are set by sellers and vary by carrier and location. Orders passing through Customs may face delays and buyers are responsible for any associated duties or fees. Sellers may contact you regarding additional charges to cover any increased costs to ship your items.