Notification. Da die am 2ten August und 25ten October durch Rath- und Bürgerschluß für die Stadt Hamburg und deren gesammtes Gebiet bewilligte Abgabe. mit dem 1sten Januar 1799 ihren Anfang nimmt, so wird hiedurch noch einmahl jeder Bürger und Einwohner. wohlmeinend erinnert, sich. jener Verordnung in allen Stücken gemäß zu betragen, . widrigenfalls er sich den Schaden und die Strafe selbst beyzumessen hat. Gegeben in Unserer Rathsversammlung. Hamburg, den 28sten December 1798.
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