Das Prisma.
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Seller: Antiquariat Kainbacher, Baden bei Wien, AustriaAntiquariat Kainbacher
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- Das Prisma.
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Antiquariat Kainbacher
Baden bei Wien, Austria
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Antiquariat Kainbacher
Austria
Terms of sale
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Angebot ist freibleibend. Alle Bücher sind, wenn nicht anders vermerkt vollständig und dem Alter
entsprechend in gutem Zustand. Kleine Mängel sind nicht immer angegeben, aber im Preis
berücksichtigt. Bei begründeten Reklamationen binnen 14 Tagen garantieren wir die Rücknahme der
Ware. Die Preise sind Fixpreise. Die Rechnung ist ohne Abzug zahlbar nach Erhalt. Eigentumsvorbehalt
bis zur vollständigen Bezahlung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wien. An uns
unbekannte Besteller liefern wir gegen Nachnahme oder Vorausrechnung. Die Auslieferung erfolgt nach
Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen.
Mit der Bestellung werden die Lieferbedingungen anerkannt. Mitteilung über nicht mehr vorrätige Titel
nur auf Wunsch.
-
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als Unternehmer unter
ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie z.B. Telefon, Brief,
Fax, E-Mail oder Web-Formular mit Verbrauchern (im Folgenden kurz "Kunden" genannt) schließen.
Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur im Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung anerkannt. (siehe Fußnote 1,2,3) -
Person des Verkäufers
2.1. Verkäufer ist Antiquariat Kainbacher (im Folgenden: kurz "Verkäufer" genannt), Eichwaldgasse 1, 2500 Baden. Gewerbeschein 12-G-98501. Telefon 004369911019221/ E-Mail-Adresse: kainbacher@kabsi.at Umatzsteuer-
Identifikationsnummer UID ATU 45092304. Angehöriger der Wirtschaftskammer Österreich
(Bundesgremium der Buch und Medienwirtschaft). Unterliegt der Gewerbeordnung Buch- Kunst und
Musikalienhandel (abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at). (siehe Fußnote 4)
2.2. Der Verkäufer hat sich in Bezug auf seine Web-Seite einschließlich seines Web-Shops folgendem(n)
freiwilligen Verhaltenscodex(ices) unterworfen: ILAB-LILA (International League of Antiquarian
Booksellers) Diese(r) freiwillige(n) Verhaltenscodex(ices) ist/sind im Internet unter der Adresse
www.ilab-lila.com (Code of ethics) abrufbar. (siehe Fußnote 5) -
Preise
3.1. Als Kaufpreis für die bestellten Waren gilt jener als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angaben
auf unserer Web-Seite oder aus unseren Prospekten, Preislisten etc. ergibt. Bei Schreib-, Druck-
und/oder Rechenfehlern sowie bei Preisänderungen durch unseren Lieferanten und/oder
Wechselkursschwankungen von über 5% sind wir zum Rücktritt berechtigt.
3.2. Alle Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge
ausgezeichnet (Bruttopreise). Hinzu kommen die Verpackungskosten und sonstige Spesen. Die durch
den Versand des Kaufgegenstands an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse entstehenden Kosten
sind in den Preisen nicht enthalten und kommen hinzu. In einzelnen Fällen behalten wir uns vor, gegen
Rücksprache mit dem Kunden, die pauschal angegebenen Versandkosten an die dem Gewicht
entsprechenden Kosten anzupassen. (siehe Fußnote 6)
3.3. Allfällige Import- oder Exportspesen (z.B. Zoll) gehen zu Lasten des Kunden.
4. Vertragsabschluss
4.1. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die
bestellte Ware. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Verkäufer die Bestellung entweder
ausdrücklich annimmt oder ihr durch Versenden der bestellten Ware tatsächlich entspricht, und zwar
jeweils binnen 14 Tagen ab Einlangen beim Verkäufer. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr
gebunden und gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen.
4.2. [Erläuterung der Korrektur von Eingabefehlern] ..... 
4.4. [Angabe der Sprachen, die
verwendet
werden können] ..... (siehe Fußnote 7,8,9,10)
5. Lieferung
5.1. Der Verkäufer führt Bestellungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen dreißig Tagen aus.
Stößt die fristgerechte Ausführung einer Bestellung aus besonderen Gründen (z.B. bei Notwendigkeit der
Beschaffung der bestellten Ware von einem ausländischen Verlag) auf Schwierigkeiten, kann die
Lieferfrist in Einzelfällen dreißig Tage übersteigen. Bei Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstands wird
dies dem Kunden ohne Aufschub ab Kenntnis mitgeteilt, und kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten. Ansprüche des Kunden aus der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sind ausgeschlossen.
(siehe Fußnote 11)
5.2. Die bestellte Ware wird ab Lager unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach
Wahl des Verkäufers, wie Post, Spedition, privater Zustelldienst, an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse geliefert.
5.3. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands an den Versender auf den
Kunden über.
-
Zahlung, Fälligkeit und Verzug
6.1. Der Kunde hat den Kaufpreis spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Die Einhaltung
allfälliger devisenrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Wechselspesen gehen zu Lasten des
Kunden. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen den Verkäufer ist nicht zulässig. (siehe
Fußnote 12)
6.2. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: Nachnahme, Banküberweisung,
Kreditkarte.
6.3. Im Fall des Verzugs mit auch nur einem Teil des Kaufpreises sind Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank sowie Zinseszinsen in derselben Höhe
zu leisten. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4. Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen
wie Mahnspesen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu
Lasten des Kunden. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Mahnung besteht nicht.
6.5. allfällige Berücksichtigung der nach ihrem Art 6 Abs. 1 bis 8. August 2002 in innerstaatliches Recht
umzusetzenden, in Österreich noch nicht umgesetzten "Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr", ABlEG 2000 L 200, 35 -
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstands.
Sollte ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens auf den Kaufgegenstand
greifen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten
auf das Eigentum des Verkäufers aufmerksam zu machen. -
Widerrufsbelehrung
 - Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder
ein von Ihnen benannter
Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz
genommen haben bzw. hat. Um Ihr
Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns, Antiquariat Kainbacher, Eichwaldgasse 1, A-2500 Baden, Austria,
Tel.: 0043-69911019221, kainbacher@kabsi.at, mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie
uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen
müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang
mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise
hinausgeht. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie
nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. -
Sonderbestimmungen für Fortsetzungswerke und Zeitschriften
9.1. Fortsetzungswerke werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zur Fortsetzung
bis auf Widerruf bestellt.
9.2. Zeitschriftenabonnements gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, jeweils für
den gesamten Jahrgang als bestellt und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht
spätestens sechs Wochen vor Jahresende eine schriftliche Kündigung erfolgt. (siehe Fußnote 17) -
Gewährleistung und Haftung
10.1. Die Haftung für allfällige Mängel der Kaufsache richtet sich nach den gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften. Der Verkäufer ist jedoch zunächst jedenfalls zum Austausch bzw zum
Ersatz des Fehlenden berechtigt. Ein Preisminderungsanspruch kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Verbesserungsfrist begehrt werden. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich
zurückzusenden. Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Schadenersatzansprüche
jeder Art (Mangelfolgeschäden), einschließlich des entgangenen Gewinns, eines Verzögerungsschadens
etc. haftet der Verkäufer nur im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Der Verkäufer haftet auch nicht für den Inhalt der Kaufsache, insbesondere die formelle oder
inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder
Bildtonträger, Rezepturen, Anweisungen etc.
10.3. Dieser Haftungsausschluss gilt ¿ im Rahmen des gesetzlich Erlaubten ¿ auch für eine allfällige
Haftung nach dem PHG sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Organe oder
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10.4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb des Web-Shops. Er
behält sich auch eine Einstellung des Betriebs jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer
ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse. -
Datenschutz und Werbung
Der Kunde willigt darin ein, dass der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen dessen personenbezogene
Daten wie Vorname, Nachname, PLZ, Adresse, Telefon-Nummer, Fax- Nummer, E-Mail-Adresse,
Internet-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindungen für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung
des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert,
verarbeitet und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet; der Kunde
kann diese Einwilligungen jederzeit widerrufen. (siehe Fußnote 18,19) -
Rechte Dritter (Urheberrechte)
12.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass am Kaufgegenstand Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte bestehen. Er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand
nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige
Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Sprachwerke, einschließlich Software,
Datenbanken sowie Bild- und/oder Tonträger.
12.2. Der vorstehende Punkt 12.1. gilt für Rechte des Verkäufers an dessen Web-Seite und deren
Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen, Datenbanken
und sonstige Leistungen entsprechend. -
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist Baden bei Wien; es gilt österreichisches materielles Recht (ausschließlich seiner
Verweisungsnormen) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (siehe Fußnote 20)
13.2. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen
oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit.
13.3. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende
Gericht in Baden bei Wien zuständig.
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Fußnoten
1 Was die Platzierung der AGB innerhalb der Web-Site betrifft, empfiehlt sich ein Blick nach
Deutschland. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (17. 4. 2001, 6 W 37/01 ¿ z.B. K&R
2002, 43 [Schafft] = MMR 2001, 529 [Steins] = ZUM 2001, 800) genügt es nicht, dass der Nutzer die
Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die Anschrift des Unternehmers zu ermitteln oder etwas
über sein Widerrufsrecht zu erfahren; denn nach Ansicht des Gerichts können diese Angaben ihre
verbraucherschützende Funktion von vornherein nur erfüllen, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor
er den Vertrag schließt (gemeint: seine Vertragserklärung abgibt). Wer seine Informationspflichten
verletzt, verschafft sich ¿ so die zitierte Entscheidung ¿ einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung
vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern und kann daher von diesen auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden. Wir empfehlen daher, sowohl von der Homepage der Web-Site als auch von
unmittelbar vor dem den Kunden zur Abgabe ihrer Vertragserklärungen dienenden "Button" auf den
Volltext der AGB zu linken. 

2 Der Geltungsgrund von AGB liegt in einer Vereinbarung
der
Vertragsparteien. Eine solche (zweiseitige) Vereinbarung muss naturgemäß außerhalb der einseitig
aufgestellten AGB liegen. Insoweit würde es sich daher erübrigen, in den AGB selbst auf das Thema
Geltung einzugehen. Es ist allerdings üblich, in einem einleitenden Punkt der AGB auf deren Geltung
hinzuweisen und deren Geltungsbereich zu umschreiben bzw. gegebenenfalls einzuschränken.

Die
Vereinbarung der AGB als Vertragsbestandteil erfolgt in der Regel stillschweigend. Für eine
stillschweigende Unterwerfung des Kunden genügen gewöhnlich die deutliche Erkennbarkeit der
AGBEinbeziehungsabsicht des Unternehmers und die Möglichkeit für den Kunden, den Inhalt der AGB
zur Kenntnis zu nehmen. Diese Voraussetzungen müssten im E-Shop-Bereich etwa durch die deutliche
Platzierung des gut lesbaren Hinweises "Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oder "Wir legen
Ihrer Bestellung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde" unmittelbar vor dem Bestell-
Button samt Hyperlink zum Volltext der AGB erfüllt sein. 
Vorsorglich könnte die Anwendbarkeit
der AGB
auch in den Bestelltext selbst aufgenommen werden etwa wie folgt: "Hiermit bestelle ich zu den mir
bekannt gemachten und zur Kenntnis genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...".



3 Die Fernkommunikationsmittel können hier auch auf bestimmte Fälle, wie z.B. E-Mail und Web-
Formular eingeschränkt werden. 

4 Nach § 5c Abs 1 Z 1 KSchG muss der Verbraucher
rechtzeitig vor
Abgabe seiner Vertragserklärung über "Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers"
informiert werden. Dies folgt auch aus § 5 Abs 1 ECG (Informationspflichten), wo neben dem Namen
oder der Firma ausdrücklich von der "geografischen Anschrift" (also z.B. nicht bloß Postfach) die Rede
ist. Nach dieser Vorschrift sind weiters bei registrierten Firmen die Firmenbuchnummer und das
Firmenbuchgericht anzugeben, und bestehen weitere Informationspflichten. So sind nach § 5 Abs 1 ECG
auch Angaben zu machen, auf Grund deren die Nutzer mit dem Verkäufer rasch und unmittelbar in
Verbindung treten können, einschließlich der elektronischen Postadresse [E-Mail- Adresse]. 
Bei
einem
Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, ist auch die
herausgegeben vom: 1 Was die Platzierung der AGB innerhalb des Web-Site betrifft, empfiehlt sich ein
Blick nach Deutschland. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (17.
4. 2001, 6 W 37/01 ¿ zB K&R 2002, 43 [Schafft] = MMR 2001, 529 [Steins] = ZUM 2001, 800) genügt es
nicht, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die Anschrift des
Unternehmers zu ermitteln oder etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren; denn nach Ansicht des
Gerichts können diese Angaben ihre verbraucherschützende Funktion von vornherein nur erfüllen, wenn
der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt (gemeint: seine Vertragserklärung abgibt).
Wer seine Informationspflichten verletzt, verschafft sich ¿ so die zitierte Entscheidung ¿ einen
ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern und kann daher von
diesen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen daher, sowohl von der
Homepage der Web-Site als auch von unmittelbar vor dem den Kunden zur Abgabe ihrer
Vertragserklärungen dienenden "Button" auf den Volltext der AGB zu linken. Kammer, der Berufsverband
oder eine ähnliche Einrichtung anzugeben, welcher der Diensteanbieter angehört. Schließlich ist ein
Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen
anzubringen. 
Soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, ist auch die
zuständige
Aufsichtsbehörde anzuführen, was für den Buchhandel aber nicht zutreffen dürfte. Weiters ist die
Berufsbezeichnung zu nennen sowie der Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist. All diese
Informationen sind den Nutzern ständig leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen: Die
nach § 5c Abs 1 Z 2 erforderliche Information über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder
Dienstleistung kann wohl nicht in den AGB, sondern nur im Zug des konkreten Kaufakts erfolgen.



5 Nach § 9 Abs 2 ECG hat ein Diensteanbieter ¿ soweit dies zutrifft ¿ die freiwilligen Verhaltenskodizes,
denen er sich unterwirft, und den elektronischen Zugang zu diesen Kodizes anzugeben. Nach Abs 3 leg
cit gilt diese hier (nämlich bei Verbrauchergeschäften) zwingende Informationspflicht nicht für Verträge,
die ausschließlich im Weg der elektronischen Post (E-Mail) oder eines damit vergleichbaren individuellen
Kommunikationsmittels (z.B. SMS) abgeschlossen werden. Die Unterwerfung unter solche freiwilligen
Verhaltenscodices (codes of conduct) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Klausel gilt deshalb nur
dann, wenn dies im Einzelfall zutrifft. 


6 Nach § 5 Abs 2 ECG muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer
sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind oder nicht; darüber hinaus ist auch
anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind. Der erste Teil dieser Bestimmung hat hier (nämlich im
Verhältnis Unternehmer/Verbraucher) lediglich Klarstellungsfunktion; denn für gewerbsmäßige
Angebote von Unternehmern an Verbraucher sind die Preise nach § 9 Abs 1 Preisauszeichnungsgesetz
ohnehin immer einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge
auszuzeichnen (Bruttopreise). 
Nach § 5c Abs 1 Z 4 KSchG ist der Verbraucher rechtzeitig vor
Abgabe
seiner Vertragserklärung über allfällige Lieferkosten zu informieren. Der dem Verbraucher (und zwar vor
Abgabe seiner Vertragserklärung) nach § 5c Abs 1 Z 3 KSchG mitzuteilende Kaufpreis einschließlich aller
Steuern kann naturgemäß nicht in den AGB, sondern nur individuell im Web-Shop mitgeteilt werden.



7 Nach § 9 Abs 1 ECG hat ein Diensteanbieter einen Nutzer vor Abgabe seiner Vertragserklärung
(Vertragsanbot oder -annahme) über folgende Belange klar, verständlich und eindeutig zu informieren:


- die einzelnen technischen Schritte, die zu seiner [dessen] Vertragserklärung und zum
Vertragsabschluss führen; 
2. den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss vom
Diensteanbieter gespeichert wird, sowie gegebenenfalls den Zugang zu einem solchen Vertragstext;

3.
die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der
Vertragserklärung sowie 
4. die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann.



8 Wenn ein Angebot im Web-Shop auch ein Angebot im vertragsrechtlichen Sinn (und nicht bloß eine
Einladung zum Offert) ist, kann der Kunde (durch Annahme des Anbots) den Vertrag seinerseits
abschließen. Aus der Sicht des Unternehmers ist es in der Regel vorteilhafter, den Vertrag erst selbst
zustande kommen zu lassen, also die Vertragserklärung des Kunden als Anbot zu qualifizieren. Dies
auch im Hinblick auf einen allfälligen Vorratsmangel, der wettbewerbsrechtlich problematisch sein
könnte. Ein direktes Anbot im Web-Shop wäre jedenfalls mit einem Verfügbarkeitsvorbehalt zu versehen
oder nur dort sinnvoll, wo eine Rückkoppelung Lagerbestand/Web-Shop gegeben ist. 


9 Nach § 10 Abs 1 ECG hat ein Diensteanbieter dem Nutzer angemessene, wirksame und zugängliche
technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen dieser Eingabefehler vor der Abgabe seiner
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann; diese hier (nämlich bei Verbrauchergeschäften)
unabdingbare Verpflichtung gilt ¿ naturgemäß ¿ im Wesentlichen nur, wenn der Kunde seine
Vertragserklärung mittels Web-Formulars abgibt (siehe Abs 3 leg cit). 


10 Nach § 5c Abs 1 Z 5 KSchG muss der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor dessen Abgabe
einer Vertragserklärung über die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung informieren.



11 Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des
Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher
folgenden Tag auszuführen, es sei denn, dass er das Angebot des Verbrauchers nicht annimmt (§ 5i
KSchG). Die 30-Tage-Frist sollte im Interesse des Verkäufers für besondere Fälle abbedungen werden.



12 Nach § 5c Abs 1 Z 5 KSchG muss der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor dessen Abgabe
einer Vertragserklärung über die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung informieren.



14 § 5g Abs 1 KSchG. 


15 § 5f KSchG: Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über [...] 4. Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden
sind, 
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische
Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1). 


16 § 26 Abs 1 Z 1 KSchG. 


17 Nach § 26 Abs 1 sind Verträge im Handel mit Druckwerken dann ¿ ausnahmsweise ¿ schriftlich zu
errichten, wenn sie 1. den Verkäufer zu wiederholten Lieferungen und den Käufer zu wiederholten
Geldzahlungen verpflichten und 2. unter Umständen geschlossen werden, die den Verbraucher nach § 3
KSchG zum Rücktritt berechtigen. In aller Regel wird die Schriftform mangels Vorliegens dieser
Umstände nicht nötig sein. In besonderen Fällen (z. B. wenn der Unternehmer mittels einer E-Mail mit
Hyperlink zu einem bestimmten Buch den Kauf dieses Buches angebahnt hat und ein telefonischer
Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer stattgefunden hat) kann jedoch Schriftform geboten sein. Der
Unternehmer muss also entweder derlei Fälle meiden (maW: jene Handlungen unterlassen, welche die
oben erwähnten Umstände bewirken könnten) oder die §§ 26 ff KSchG beachten (d.h. insbes. eine
Vertragsurkunde mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt errichten). 


18 Während in AGB enthaltene datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen in der älteren
Spruchpraxis als unwirksam beurteilt worden sind, ist die jüngere Spruchpraxis insoweit weniger streng.
Seit Inkrafttreten des DSG 2000 müssen datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen auch nicht
mehr unbedingt ausdrücklich und schriftlich vorliegen. Als Zustimmung gilt nach § 4 Z 14 DSG 2000 die
gültige, insbesondere ohne Zwang abgegebene Willenserklärung des Betroffenen, dass er in Kenntnis
der Sachlage für den konkreten Fall in die Verwendung seiner Daten einwilligt. Die Ausdrücklichkeit ist
nur bei der Verwendung sensibler Daten notwendig; die Schriftlichkeit wird nur von Fall zu Fall dann
notwendig sein, wenn es darum geht nachzuweisen, dass die Zustimmung zweifelsfrei vorliegt. Im
Hinblick auf das in § 6 Abs 3 KSchG normierte Transparenzgebot ist jedoch eine von einem Verbraucher
abgeforderte Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung nur dann rechtswirksam, wenn die
Zustimmungserklärung die zu übermittelnden Datenarten, deren Empfänger und den
Übermittlungszweck abschließend bezeichnet (siehe OGH RdW 1999, 458). 


19 Nach § 101 TKG bedarf die Zusendung von elektronischer Post als Massensendung oder zu
Werbezwecken der vorherigen ¿ jederzeit widerruflichen ¿ Zustimmung des Empfängers. 

20 Nach Art 5 Abs. 2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) darf diese Rechtswahl
nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.



21 Der Nutzen einer derartigen Bestimmung wird durch § 14 KSchG stark eingeschränkt. Nach § 14 Abs
1 KSchG können Verbraucher grundsätzlich nur am (inländischen) Ort ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen
Aufenthalts oder ihrer Beschäftigung geklagt werden. Nach Abs 3 leg cit ist eine Vereinbarung, mit der
für eine Klage des Verbrauchers gegen den Unternehmer ein nach dem Gesetz gegebener Gerichtsstand
ausgeschlossen wird, dem Verbraucher gegenüber rechtsunwirksam.
Antiquariat Kainbacher
Einzelunternehmen
Eichwaldgasse 1
A-2500 Baden
Austria
Tel.: 0043-69911019221
www.antiquariat-kainbacher.at
kainbacher@kabsi.at
ATU
Shipping terms
Die Ware wird in der Regel innerhalb von 4 Tagen nach Bestelleingang verschickt. Bitte entnehmen Sie den voraussichtlichen Liefertermin Ihrer Bestellbestätigung. Die Versandkostenpauschalen basieren auf Durchschnittswerten für 1 kg schwere Bücher. Über abweichende Kosten (z.B. wegen eines sehr schweren Buches) werden Sie gegebenenfalls vom Verkäufer informiert.
Widerrufsbelehrung
 - Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder
ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz
genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Antiquariat Kainbacher, Eichwaldgasse 1, A-2500 Baden, Austria, Tel.: 0043-69911019221, kainbacher@kabsi.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.