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8°. 16 SS. Brosch. (etwas knittrig, stockfleckig u. marginal gebräunt, Spur einer ursprüngl. horizontalen Faltung). Etwas Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht ordentliches Exemplar - - Barth 7817 ('Bossard, Geo. Jos.'); vgl. swissbib - "Unterm 14. April abhin beschloss der Grosse Rath des Kantons Luzern die Aufhebung der beiden Klöster St. Urban und Rathhausen, sowie die Einstellung des Noviziates im Kloster Eschenbach. Die Aufhebungsdekrete sind gegenwärtig dem Veto des Volkes unterstellt; ob die ehrwürdige Abtei St. Urban, diese Zierde des Landes, fortbestehen solle oder nicht, ob die frommen Frauen von Rathhausen die Zellen, in denen sie im Dienste Gottes ihre Tage zu beschließen hofften, verlassen sollen oder nicht, hängt also davon ab, ob das katholische Volk von Luzern mit den Aufhebungsdekreten einverstanden sei oder nicht." (p. 3) - Zeitgenössische (Partei-) Schrift zur Aufhebung der Klöster St. Urban und Rathausen am 14. April 1848. Wie andernorts auch, wurden die Klostervermögen für die Begleichung politisch verursachter Kollateralschäden ins Auge gefasst: Es "entstund die Frage, wie man sich in der Zukunft behelfen, mit welchen Mitteln man die geschlossenen Anleihen und sonstigen Schulden tilgen wollte? Mittelst Steuerrechnung die enormen Summen, welche man bedurfte, zu erheben, stellte sich als als unmöglich heraus. Es wurde daher der Vorschlag gemacht und angenommen, die Klöster St. Urban und Rathausen aufzuheben und von den übrigen Klöstern und geistlichen Stiften 500'000 Frk. [Franken] zu beziehen. Gleichzeitig wurde beschlossen, sämmtliches Vermögen der im Kanton bestehenden geistlichen Korporationen und Klöster unter Staatsadministration zu stellen und deren Liegenschaften so weit thunlich zu veräußern." (Kasimir Pfyffer, Geschichte des Kantons Luzern, 2, 1852, p. 725 f.). - Die Vorgänge erinnern an den Aargauer Klosterstreit 1830-41/43: "Auch wer kein Freund der Klöster ist, wird es nicht bestreiten können: Das Vorgehen des aargauischen Grossen Rates trug den Stempel der Willkür. [.] Natürlich hatten die Radikalen längst nach einer Gelegenheit Ausschau gehalten, mit den Klöstern Schluss zu machen. Jetzt war sie da, und die Machthaber wollten sie nützen. [.] Die Aufhebung von Klöstern durch weltliche Machthaber ist [.] in der abendländischen Geschichte nichts Aussergewöhnliches. Auf diese Weise haben sich selbst die allerfrömmsten Regierungen und Herrscherhäuser bereichert." (etc.; H. Staehelin, Geschichte des Kantons Aargau 1830-1885, 1978, p. 99 u. 101 f.) -- Sankt Urban: (ehem.) Zisterzienserkloster, Pfaffnau LU. 1194 Stiftung und Gründung durch die Freiherren von Langenstein und von Kapfenberg. [.] Während der Helvetik und Mediation geriet die Abtei zeitweise unter staatliche Verwaltung. [.] Der letzte Abt Friedrich Pfluger leitete innere Reformen ein. Kurz nach seinem Tod erfolgte im April 1848 die Aufhebung der Abtei durch die liberale Kantonsregierung. Inventar, Kirchenschatz und Chorgestühl wurden verkauft, die Bibliothek und das Archiv dem Kt. Luzern übergeben [.]. (etc.; HLS) - Rathausen: (ehem.) Zisterzienserinnenkloster bei Ebikon LU, 1245 gegründet, 1251 bischöfliche Erlaubnis zur Errichtung eines Zisterzienserinnenklosters. 1848 Aufhebung. (etc.; HLS). - Sprache: de.
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