Welche Behörden die Uebertretungen der wegen Punzirung und Repunzirung der Gold- und Silbergeräthschaften erflossenen Gesetze zu untersuchen, und darüber zu entscheiden haben. (Am Schluß): In Ermangelung eines Herrn Regierungs-Präsidenten. Augustin Reichmann von Hochkirchen, Hofrath.
Niederöst. Landesregierung.- Verordnung über Gold- und Silberpunzierung.
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