Published by Druck Berlin
Seller: Agrotinas VersandHandel, Fredersdorf-Vogelsdorf, Germany
1958; 47 Seiten; Broschur; Einband gering abgenutzt, sonst gut erhalten.
Published by Berlin Bezirksleitung der SED Groß-Berlin Abt Agitation/Propaganda, 1958
Seller: Grammat Antiquariat, Oberbarnim, Germany
Broschur, 0. 8°, 47 S., Ill., Broschur, Buch gut erhalten, Einband berieben u. etwas angeschmutzt, Ecken u. Kanten abgerieben u. leicht bestoßen, normale Gebrauchsspuren, Papier gebräunt RW 12 R 1/A Sprache: Deutsch 0,100 gr.
Published by Berlin, 1958
Seller: Antiquariat Jürgen Lässig, Berlin, Germany
First Edition
8°. 47 S. mit Abb. Original-Broschur. (=Schriftenreihe; Die Novemberrevolution 1918/1919 in Berlin). Erste Ausgabe.
Condition: New.
Condition: New.
Language: German
Published by Kommission zur Erforschung der Geschichte der Berliner Arbeiterbewegung bei der Bezirksleitung der SED Groß-Berlin, 1958
Seller: Antiquariat Bookfarm, Löbnitz, Germany
Softcover. x18524 Ehemaliges Bibliotheksexemplar mit entswprechenden Merkmalen in gutem Zustand. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
Language: German
Published by GRIN Verlag, GRIN Verlag Apr 2009, 2009
ISBN 10: 3640303652 ISBN 13: 9783640303656
Seller: buchversandmimpf2000, Emtmannsberg, BAYE, Germany
Taschenbuch. Condition: Neu. Neuware -Quellenexegese aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 14 von 18 Punkten (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Veranstaltung: Seminar Digestenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt.Aus der Einleitung:'In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.31.pr., Paul. 31. ad. ed.).Auch das Erfordernis der sog. ¿iusta causa traditionis¿ für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und ¿ der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend ¿ in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient.Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden.'Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 40 pp. Deutsch.
Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Quellenexegese aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 14 von 18 Punkten (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Veranstaltung: Seminar Digestenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt.Aus der Einleitung:'In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.31.pr., Paul. 31. ad. ed.).Auch das Erfordernis der sog. 'iusta causa traditionis' für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und - der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend - in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient.Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden.'.
Published by Unbekannt, 1958
Seller: Buchpark, Trebbin, Germany
Condition: Gut. Zustand: Gut | Seiten: 47 | Produktart: Bücher | Keine Beschreibung verfügbar.
Seller: Mispah books, Redhill, SURRE, United Kingdom
US$ 74.48
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Add to basketPaperback. Condition: Like New. Like New. book.
Language: German
Published by GRIN Verlag, GRIN Verlag Jun 2009, 2009
ISBN 10: 3640320344 ISBN 13: 9783640320349
Seller: buchversandmimpf2000, Emtmannsberg, BAYE, Germany
Taschenbuch. Condition: Neu. Neuware -Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 18 von 18 Punkten (sehr gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: aus der Vorbemerkung: 'im zu besprechenden Zeitraum [haben sich] in Leipzig wie andernorts bedeutende Wandlungen vollzogen . Über den allgemein festzustellenden Übergang von Latein zu Deutsch als Wissenschaftssprache, welcher sich bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, betrifft dies besonders auch die Lehre vom Zivilprozess. So unterschied die Rechtswissenschaft noch im 18. Jahrhundert zwischen der sog. theoretischen und praktischen Jurisprudenz, wobei das Prozessrecht eine eigentümliche Stellung hierzwischen, gleichsam als Bindeglied zwischen überlieferten scholastischen Tradition römischer Rechtslehre und den geänderten Verhältnissen und Gerichtsbarkeiten einnahm. Einhergehend mit dem Fortschreiten der Partikulargesetzgebung in den deutschen Ländern, welche Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt fand, gewann der kursächsische Prozess in der Leipziger Lehre zunehmend an Bedeutung. Die entscheidenden, durch äußere wie innere Umstände bedingten Impulse bekam das Zivilprozessrecht jedoch im 19. Jahrhundert, etwa indem 1806 das Reichsprozessrecht gegenstandslos wurde. Gleichzeitig kamen die weitaus liberaleren Regelungen des Code de procédure civile ins Blickfeld der deutschen Rechtswissenschaft. Im Zuge der Universitätsreform ab 1830 erhielt die Leipziger Wissenschaft wesentliche Impulse hin zur modernen Universitätsverfassung im aufklärerischen Sinne Humbolds. Die in allen Wissenschaftszweigen festzustellende Spezialisierung und Vertiefung machte auch vor dem Zivilprozessrecht nicht halt; ab etwa 1850 wurde in Leipzig Zivilprozessrecht nur noch von Spezialisten gelesen. Die nationalliberalen Bestrebungen bis 1848/49 zielten zunehmend auf Reformen des als rückschrittlich erkannten Prozessrechts. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung sollte die 1879 in Kraft getretene Reichscivilproceßordnung sein, an deren Schaffung Leipziger Rechtswissenschaftler maßgeblich beteiligt waren. Es wird darzulegen sein, wie weit die Leipziger Lehre von diesen Entwicklungen beeinflusst worden ist und welche Impulse wiederum von ihr selbst ausgegangen sind. Grundlage der Untersuchung ist das in Anlage 1 wiedergegebene Verzeichnis der einschlägigen Lehrveranstaltungen der Fakultät. Ergänzend hierzu sind im Personenregister (Anlage 2) biographische Daten der Lehrenden, soweit im Rahmen dieser Arbeit darstellbar, enthalten.'Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 100 pp. Deutsch.
Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 18 von 18 Punkten (sehr gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: aus der Vorbemerkung: 'im zu besprechenden Zeitraum [haben sich] in Leipzig wie andernorts bedeutende Wandlungen vollzogen . Über den allgemein festzustellenden Übergang von Latein zu Deutsch als Wissenschaftssprache, welcher sich bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, betrifft dies besonders auch die Lehre vom Zivilprozess. So unterschied die Rechtswissenschaft noch im 18. Jahrhundert zwischen der sog. theoretischen und praktischen Jurisprudenz, wobei das Prozessrecht eine eigentümliche Stellung hierzwischen, gleichsam als Bindeglied zwischen überlieferten scholastischen Tradition römischer Rechtslehre und den geänderten Verhältnissen und Gerichtsbarkeiten einnahm. Einhergehend mit dem Fortschreiten der Partikulargesetzgebung in den deutschen Ländern, welche Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt fand, gewann der kursächsische Prozess in der Leipziger Lehre zunehmend an Bedeutung. Die entscheidenden, durch äußere wie innere Umstände bedingten Impulse bekam das Zivilprozessrecht jedoch im 19. Jahrhundert, etwa indem 1806 das Reichsprozessrecht gegenstandslos wurde. Gleichzeitig kamen die weitaus liberaleren Regelungen des Code de procédure civile ins Blickfeld der deutschen Rechtswissenschaft. Im Zuge der Universitätsreform ab 1830 erhielt die Leipziger Wissenschaft wesentliche Impulse hin zur modernen Universitätsverfassung im aufklärerischen Sinne Humbolds. Die in allen Wissenschaftszweigen festzustellende Spezialisierung und Vertiefung machte auch vor dem Zivilprozessrecht nicht halt; ab etwa 1850 wurde in Leipzig Zivilprozessrecht nur noch von Spezialisten gelesen. Die nationalliberalen Bestrebungen bis 1848/49 zielten zunehmend auf Reformen des als rückschrittlich erkannten Prozessrechts. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung sollte die 1879 in Kraft getretene Reichscivilproceßordnung sein, an deren Schaffung Leipziger Rechtswissenschaftler maßgeblich beteiligt waren. Es wird darzulegen sein, wie weit die Leipziger Lehre von diesen Entwicklungen beeinflusst worden ist und welche Impulse wiederum von ihr selbst ausgegangen sind. Grundlage der Untersuchung ist das in Anlage 1 wiedergegebene Verzeichnis der einschlägigen Lehrveranstaltungen der Fakultät. Ergänzend hierzu sind im Personenregister (Anlage 2) biographische Daten der Lehrenden, soweit im Rahmen dieser Arbeit darstellbar, enthalten.'.
Condition: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Quellenexegese aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 14 von 18 Punkten (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Veranstaltung: Seminar Digestenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt. Aus der Einleitung: "In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.31.pr., Paul. 31. ad. ed.). Auch das Erfordernis der sog. ¿iusta causa traditionis¿ für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und ¿ der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend ¿ in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient. Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden.".
Language: German
Published by Groß-Berlin : Bezirksleitung der S[ozialistische] E[inheitspartei] D[eutschlands], 1958
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Klammerheftung / 14x20. Condition: Gut. 47 S. : mit Abb. Status nach VGG: vergriffen 200652255 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 75.
Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany
Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Quellenexegese aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 14 von 18 Punkten (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), Veranstaltung: Seminar Digestenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt.Aus der Einleitung:'In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.31.pr., Paul. 31. ad. ed.).Auch das Erfordernis der sog. 'iusta causa traditionis' für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und - der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend - in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient.Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden.' 40 pp. Deutsch.
Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany
Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 18 von 18 Punkten (sehr gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät), 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: aus der Vorbemerkung: 'im zu besprechenden Zeitraum [haben sich] in Leipzig wie andernorts bedeutende Wandlungen vollzogen . Über den allgemein festzustellenden Übergang von Latein zu Deutsch als Wissenschaftssprache, welcher sich bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, betrifft dies besonders auch die Lehre vom Zivilprozess. So unterschied die Rechtswissenschaft noch im 18. Jahrhundert zwischen der sog. theoretischen und praktischen Jurisprudenz, wobei das Prozessrecht eine eigentümliche Stellung hierzwischen, gleichsam als Bindeglied zwischen überlieferten scholastischen Tradition römischer Rechtslehre und den geänderten Verhältnissen und Gerichtsbarkeiten einnahm. Einhergehend mit dem Fortschreiten der Partikulargesetzgebung in den deutschen Ländern, welche Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt fand, gewann der kursächsische Prozess in der Leipziger Lehre zunehmend an Bedeutung. Die entscheidenden, durch äußere wie innere Umstände bedingten Impulse bekam das Zivilprozessrecht jedoch im 19. Jahrhundert, etwa indem 1806 das Reichsprozessrecht gegenstandslos wurde. Gleichzeitig kamen die weitaus liberaleren Regelungen des Code de procédure civile ins Blickfeld der deutschen Rechtswissenschaft. Im Zuge der Universitätsreform ab 1830 erhielt die Leipziger Wissenschaft wesentliche Impulse hin zur modernen Universitätsverfassung im aufklärerischen Sinne Humbolds. Die in allen Wissenschaftszweigen festzustellende Spezialisierung und Vertiefung machte auch vor dem Zivilprozessrecht nicht halt; ab etwa 1850 wurde in Leipzig Zivilprozessrecht nur noch von Spezialisten gelesen. Die nationalliberalen Bestrebungen bis 1848/49 zielten zunehmend auf Reformen des als rückschrittlich erkannten Prozessrechts. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung sollte die 1879 in Kraft getretene Reichscivilproceßordnung sein, an deren Schaffung Leipziger Rechtswissenschaftler maßgeblich beteiligt waren. Es wird darzulegen sein, wie weit die Leipziger Lehre von diesen Entwicklungen beeinflusst worden ist und welche Impulse wiederum von ihr selbst ausgegangen sind. Grundlage der Untersuchung ist das in Anlage 1 wiedergegebene Verzeichnis der einschlägigen Lehrveranstaltungen der Fakultät. Ergänzend hierzu sind im Personenregister (Anlage 2) biographische Daten der Lehrenden, soweit im Rahmen dieser Arbeit darstellbar, enthalten.' 100 pp. Deutsch.
Taschenbuch. Condition: Neu. iusta causa traditionis oder das Abstraktionsprinzip im römischen Recht | Exegese zu D. 41.1.36 nebst der Antinomie zu D. 12.1.18 pr | Erwin Kunze | Taschenbuch | 40 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640303656 | Verantwortliche Person für die EU: BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, 22848 Norderstedt, info[at]bod[dot]de | Anbieter: preigu Print on Demand.
Taschenbuch. Condition: Neu. Die zivilprozessualen Vorlesungen im 18. und 19. Jahrhundert an der Universität Leipzig | Von der praktischen Jurisprudenz zur modernen Wissenschaft | Erwin Kunze | Taschenbuch | 100 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640320349 | Verantwortliche Person für die EU: BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, 22848 Norderstedt, info[at]bod[dot]de | Anbieter: preigu Print on Demand.