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Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft / rote Broschur mit Steifumschlag im Format 4to 20 x 28 cm mit bebildertem (NS.-Rechtsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel, Seiten 428 - 477, Schrift: Fraktur, mit umfangreichem Anzeigenteil (u.a. ganzseitig: "Das Judentum in der Rechtswissenschaft behandeln folgende Hefte: 1. Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist / 2. Das Judentum in der Wirtschaftswissenschaft / 3. Judentum und Verbrechen / Judentum und Strafrecht", usw.). - Aus dem Inhalt: Dem "Heros" des Rechts, von Karl Engert (Senatspräsident am Volksgerichtshof und Hauptstellenleiter im Reichsrechtsamt): Beitrag über Theodor von der Pforten - Der Weg zum völkisch-politischen Richter, von Prof. Dr. Ernst Krieck (Vorabdruck aus: "Völkisch-politische Anthropologie") - Die notwendige Verteidigung im neuen Strafverfahren, von Landgerichtsdirektor i. R. Töwe - Rechtsfindung im Gericht, von Ministerialdirektor Jäger - Die Öffentlichkeit des Rechtsverfahrens, von Dr. Schwabe - Strafgerichtsorganisation und Strafverfahren in politischen Strafsachen, von Volksgerichtsrat Lämmle - Die Stellung des Schriftführers im künftigen Strafverfahren, von Dr. Friedrich Rostosky / Allenstein - Jugend und Strafrechtserziehung, von Dr. Harry Trommer - Praktische Psychologie in der Rechtsanwendung, von Dr. phil. Dr. jur. Wilhelm Weber - Der Weg zur Deutschen Polizei, von Dr. Heinrich Malz - Zur Gründung des Polizeirechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht, von Helmut Just - Rechtspolitik in der Praxis (Zur Stellung des Rassefremden im privaten Rechtsverkehr / Rechtsfolgen der Prozesslüge / Rechtspflicht und volksgenössische Pflicht / Umgang mit Juden) - Kritische Umschau: Schmähung Friedrichs des Großen und das Strafrecht / Soll § 175 StGB auf Frauen ausgedehnt werden? / Territorialitätsgrundsatz und Nürnberger Gesetze - Schrifttum (Buchbesprechung "Die Lösung der Judenfrage im Dritten Reich" von Olfenius) - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Umgang mit Juden. Die Klägerin war Hausgehilfin bei der Beklagten. Sie hatte die Arbeit niedergelegt, weil sie angeblich angewiesen worden ist, in jüdischen Geschäften Einkäufe zu machen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen führt dazu aus: "Was nach Treu und Glauben zumutbar ist, ist nach nationalsozialistischer Auffassung zu entscheiden. Infolgedessen steht das Gericht auf dem Standpunkt, daß eine Hausgehilfin berechtigt ist, das Dienstverhältnis fristlos zu lösen, wenn ihr vom Haushaltsvorstand oder seiner Ehefrau aufgegeben wird, in einem jüdischen Geschäft einzukaufen; denn, wer in einem jüdischen Geschäft kauft, setzt sich der Gefahr aus, sich in den Augen rassebewusster Deutscher verächtlich zu machen und gebrandmarkt zu werden. Das aber braucht sich ein Beschäftigter nicht gefallenzulassen… Nicht aber kann sich darauf berufen, wer selbst durch seine persönliche Haltung zu erkennen gibt, daß er der Judenfrage oder dem Nationalsozialismus innerlich gleichgültig gegenübersteht. - Wir begrüßen das Urteil wegen seiner eindeutigen Stellungnahme" - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung, NSDAP.-Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Theodor von der Pforten, Polizeirechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht, Strafbarkeit der Unzucht zwischen Frauen, Antisemitismus, Nürnberger Gesetze, nationalsozialistische Judensondergesetzgebung / Rassengesetzgebung, sog. Rassenschande. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung; restliche Beschreibung s.Nr. 40368 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000. Seller Inventory # 39778
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