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Vollständige Ausgabe im Original Verlagseinband (Festeinband / Pappband 8vo im Format 14,7 x 21 cm) mit Rücken- und Deckeltitel, XVI+364 Seiten. - Aus dem Inhalt: Abkürzungsverzeichnis - Vorwort - I. Teil: Die Durchführung des Luftschutzes an den Schulen und Hochschulen nach der LDv. 755/2 (Luftgefahr und Luftschutz / Das Luftschutzgesetz und seine Verordnungen / Die Durchführung des Luftschutzes an Schulen und Hochschulen / Die LDv. 755/2, u.a.: Jüdische Schulen, Lehrkräfte und Schulkinder / Werkluftschutz / Selbstschutz oder Erweiterter Selbstschutz, usw.) - II. Teil: Der Luftschutzgedanke in Erziehung und Unterricht der Schulen und Hochschulen (Allgemeines zur Frage: Schule und Luftschutz. Erziehungsgedanke im Luftschutz, Schule und Reichsluftschutzbund, Luftschutz im Rahmen der wehrgeistigen Erziehung, Einsatz der Jugend für den Luftschutz, Luftschutz im Unterricht der verschiedenen Schularten / Grundsätzliches zum "Luftschutzerlass" vom 30.10.1939. Luftschutz für alle, Luftschutz als Unterrichtsprinzip, Luftschutz im Unterricht und die Führungsaufgabe des Schulleiters / Die Einzelbestimmung des Luftschutzerlasses / Der Luftschutz im Hochschulunterricht, mit Anhang: Studentischer Ausgleichsdienst) - III. Teil: Gesetze, Verordnungen und Erlasse (Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 samt Durchführungsverordnungen, Ausführungsbestimmungen, Runderlassen usw.). - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: (Jüdische Schulen, Lehrkräfte und Schulkinder) "Zwar gilt im Luftschutzrecht ebenso wie im Wehrrecht der Grundsatz, daß J u d e n zum Luftschutzdienst n i c h t herangezogen werden. Eine Ausnahme besteht jedoch für den Fall, wenn von ihnen zum Schutz ihrer Person oder ihres Eigentums Dienst in Selbstschutz bzw. erweiterten Selbstschutz gefordert werden muss. Seitens der Volksgemeinschaft würde kein Verständnis dafür aufgebracht werden können, wenn z.B. der Brandschutz in jüdischen Schulen von Deutschblütigen wahrgenommen werden müsste. Hiernach können auch Juden zu Luftschutzwarten und Betriebsluftschutzleitern bestellt werden, wenn es sich im Rahmen der Luftschutzmaßnahmen jüdischer Schulgebäude bzw. schulische Einrichtungen als erforderlich erweist" - Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland im 2.Weltkrieg, deutsches Luftschutzrecht vor 1945, jüdische Schulkinder und Luftschutz, Frauenarbeitsschulen, polizeiliche Heranziehung Jugendlicher zum Luftschutz, Schutz der Fensterscheiben gegen Luftstoß von Springbomben, Einführung des Luftschutzhelms, Luftschutzhelm, Bestrafungen und polizeiliche Zwangsmittel aufgrund des Luftschutzgesetzes, Verwendung von Dienstgasmasken für persönlichen Gebrauch, bauliche Luftschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Lazaretten, Beschaffung von Dienstgasmasken für Behördenangehörige, Notausgänge auf dem Bürgersteig, Betriebsluftschutzplan für die Betriebe des Erweiterten Selbstschutzes, Maßnahmen für den Verkehr und zum besseren Zurechtfinden während der Verdunkelung, Durchführung der Verdunklung, Verhalten der Luftschutzgemeinschaft bei Fliegeralarm, Instandsetzung der bei Luftangriffen zerstörten Fensterscheiben, Gebäudeschäden infolge Luftangriff, Aktivierung der Arbeit des Reichsluftschutzbundes, Arbeitszeit der Jugendlichen bei Ausfall des Berufsschulunterrichts wegen Fliegeralarm, Jugendluftschutztag, Unterricht über chemische Kampfstoffe und Behandlung von Kampfstofferkrankungen an den Universitäten und Hochschulen, Ausgleichsdienst der Studenten im Luftschutz, Volksgasmaske, Verhütung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Luftschutz-Sammelräumen in der Schule, Sicherheits- und Hilfsdienst, Landesverteidigung, Juden im Luftschutzdienst, Brandschutz seitens Deutschblütiger in jüdischen Schulen, Juden als Luftschutzwarte und Betriebsluftschutzleiter, Behelfsmäßige Luftschutzräume, Eid der LS-Dienstpflichtigen, Entgiftungsdienst, Entgiftungsdruck, Entwarnung, Fensterscheibenschutz, Fliegeralarmproben, Frauen im Bereitschaftsdienst, Kampfstoffattrappen, Kampfstoffgefahren, Luftkrieg, Lufte. Seller Inventory # 22960
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