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Wann liegt die Interzedenteneigenschaft i.S.d. § 25c KSchG vor?: Am Beispiel der OGH-Entscheidung 1 Ob 31/09d (German Edition) - Softcover

 
9783640624348: Wann liegt die Interzedenteneigenschaft i.S.d. § 25c KSchG vor?: Am Beispiel der OGH-Entscheidung 1 Ob 31/09d (German Edition)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Entscheidung vom 20. 10. 19991 hatte der OGH erstmals mit den §§ 25c und 25d KSchG auseinandergesetzt. Damalige Auseinandersetzung hingegen beschränkte sich nur auf den Verweis auf die wortwörtlich abgedruckten Ausführungen und der OGH erwähnte nicht, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 25c KSchG zu einem Haltungsentfall des Interzedenten führen könnte. Seit der Entscheidung vom 26. 05. 2004 hat der OGH jedoch das Vorliegen von Interzession infolge Eigeninteresses der Mithaftenden verneint. Nun stellt sich die Frage, wann liegt eigentlich eine Interzession iSd § 25c KSchG vor und wann wird § 25c KSchG verwendet. Anhand der Rechtsprechung OGH 1 Ob 31/09d vom 26. 02. 2009 versucht die vorliegende Arbeit eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage abzugeben. Um den Umfang der Arbeit im vorgegebenen Rahmen zu halten, wird einführend der Sachverhalt dieser OGH-Entscheidung kurz skizziert und daraus die Rechtsfrage formuliert. Im Folgenden wird der Begriff Interzession nach dem Wortlaut des § 25c KSchG erklärt, um Sinn und Zweck dieser Bestimmung in der Lehre zu diskutieren. Anschließend werden die Probleme in der Judikatur aufgezeigt und mit früheren Entscheidungen des OGH zu dieser Rechtsfrage wird versucht, eine Lösung in der Rechtsprechung zu finden. Schließlich die eigene Stellungsannahme der Verfasserin zu diesem Problem abgegeben.

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  • PublisherGRIN Publishing
  • Publication date2010
  • ISBN 10 3640624343
  • ISBN 13 9783640624348
  • BindingPaperback
  • Number of pages28

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Shuai Wang
Published by GRIN Verlag Mai 2010 (2010)
ISBN 10: 3640624343 ISBN 13: 9783640624348
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Book Description Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Entscheidung vom 20. 10. 19991 hatte der OGH erstmals mit den 25c und 25d KSchG auseinandergesetzt. Damalige Auseinandersetzung hingegen beschränkte sich nur aufden Verweis auf die wortwörtlich abgedruckten Ausführungen und der OGH erwähnte nicht, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach 25c KSchG zu einem Haltungsentfall desInterzedenten führen könnte. Seit der Entscheidung vom 26. 05. 2004 hat der OGH jedoch das Vorliegen von Interzession infolge Eigeninteresses der Mithaftenden verneint. Nun stelltsich die Frage, wann liegt eigentlich eine Interzession iSd 25c KSchG vor und wann wird 25c KSchG verwendet.Anhand der Rechtsprechung OGH 1 Ob 31/09d vom 26. 02. 2009 versucht die vorliegende Arbeit eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage abzugeben. Um den Umfang der Arbeit imvorgegebenen Rahmen zu halten, wird einführend der Sachverhalt dieser OGH-Entscheidung kurz skizziert und daraus die Rechtsfrage formuliert. Im Folgenden wird der Begriff Interzessionnach dem Wortlaut des 25c KSchG erklärt, um Sinn und Zweck dieser Bestimmung in der Lehre zu diskutieren. Anschließend werden die Probleme in der Judikatur aufgezeigt undmit früheren Entscheidungen des OGH zu dieser Rechtsfrage wird versucht, eine Lösung in der Rechtsprechung zu finden. Schließlich die eigene Stellungsannahme der Verfasserin zudiesem Problem abgegeben. 16 pp. Deutsch. Seller Inventory # 9783640624348

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Shuai Wang
Published by GRIN Verlag (2010)
ISBN 10: 3640624343 ISBN 13: 9783640624348
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(Einbeck, Germany)

Book Description Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Entscheidung vom 20. 10. 19991 hatte der OGH erstmals mit den25c und 25d KSchG auseinandergesetzt. Damalige Auseinandersetzung hingegen beschränkte sich nur aufden Verweis auf die wortwörtlich abgedruckten Ausführungen und der OGH erwähnte nicht, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach25c KSchG zu einem Haltungsentfall desInterzedenten führen könnte. Seit der Entscheidung vom 26. 05. 2004 hat der OGH jedoch das Vorliegen von Interzession infolge Eigeninteresses der Mithaftenden verneint. Nun stelltsich die Frage, wann liegt eigentlich eine Interzession iSd25c KSchG vor und wann wird25c KSchG verwendet.Anhand der Rechtsprechung OGH 1 Ob 31/09d vom 26. 02. 2009 versucht die vorliegende Arbeit eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage abzugeben. Um den Umfang der Arbeit imvorgegebenen Rahmen zu halten, wird einführend der Sachverhalt dieser OGH-Entscheidung kurz skizziert und daraus die Rechtsfrage formuliert. Im Folgenden wird der Begriff Interzessionnach dem Wortlaut des25c KSchG erklärt, um Sinn und Zweck dieser Bestimmung in der Lehre zu diskutieren. Anschließend werden die Probleme in der Judikatur aufgezeigt undmit früheren Entscheidungen des OGH zu dieser Rechtsfrage wird versucht, eine Lösung in der Rechtsprechung zu finden. Schließlich die eigene Stellungsannahme der Verfasserin zudiesem Problem abgegeben. Seller Inventory # 9783640624348

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