Published by Verlag von Franz Vahlen, Berlin, 1902
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First Edition
Leinen. Condition: gut. Erste Aufl. Klammergehefteter kaschierter Ganzleineneinband mit geprägtem Rücken- und Deckeltitel und dreiseitigem Farbschnitt. Der Einband berieben, das Papier altersgemäß nachgedunkelt, die Heftklammern dezent angerostet, einzelne Seiten mit kleinem bzw. leichtem Knick(chen) einer Ecke oder winzigem Randeinriss, Seite 19/20 am oberen Seitenrand mit kleinem beidseits geklebten Einriss, Seite 6 der Verlagswerbung mit einer Randmarkierung mit blauer Tinte, ansonsten guter, altersgemäß sehr guter Erhaltungszustand. Die Reklameseiten im Anhang wurden auf gelbem Papier gedruckt. Inhalt: I. Das Berliner Stadtgericht von 1272 bis 1879. Von Kammergerichtsrat Dr. Friedrich Holtze zu Berlin. II. Die rechtsprechenden Behörden Berlins. A) Ordentliche Gerichte; Gewerbegerichte und Innungsschiedsgerichte; Militärgerichte. Von Gerichtsassessor Heinrich Fickler zu Berlin. B) Sonstige Gerichte. Von Gerichtassessor Dr. Franz Schroeder zu Berlin. III. Die Berliner Justizgebäude. Von Gerichtsassessor Georg Weyhe zu Berlin. IV. Die Anwaltschaft in Berlin. Von Rechtsanwalt Dr. Herrmann Isay zu Berlin. V. Die juristische Fakultät der Kgl. Friedrich-Wilhelms-Universität. Von Privatdocent und Gerichtsassessor Dr. Martin Wolff zu Berlin. Friedrich Holtze (* 7. August 1855 in Potsdam; gestorben 10. Oktober 1929 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Historiker. Nach dem Besuch des Gymnasiums zum Grauen Kloster studierte Holtze an der Berliner Universität Jura, 1879 wurde er promoviert. Während seines Einsatzes als Amtsrichter in Arnswalde war er bereits 1888 als Hilfsrichter am Berliner Kammergericht tätig. 1900 wurde er als Mitglied dieses Gerichtes berufen und später zum Kammergerichtsrat und Geheimen Justizrat ernannt. Holtze zeichnete sich durch besondere Sachkunde im märkischen Kirchenrecht und in anderen frühen Rechtsvorschriften aus. Heinrich Wilhelm Hermann Karl Fickler (* 29. Mai 1872 in Clausthal, heute Clausthal-Zellerfeld; gestorben nach 1942) war ein deutscher Jurist, zuletzt Reichsgerichtsrat. Nach dem Besuch des Clausthaler Gymnasiums von 1880 bis 1889 studierte Fickler Rechtswissenschaften in Heidelberg, München und Berlin. 1892 trat er in den preußischen Staatsdienst ein und war dann als Referendar in Sangerhausen und Berlin tätig. 1897 ernannte man ihn zum Gerichtsassessor. Er arbeitete in Lübben, Luckau und Berlin. 1902 wurde er Amtsrichter am Amtsgericht Quedlinburg. Franz Clemens Schroeder (* 7. Mai 1874 in Danzig; gestorben 9. Oktober 1949 in Berlin) war Staatssekretär im Reichsfinanzministerium während der Weimarer Republik. Schroeder studierte Jura in Tübingen, wo er 1891 Mitglied, später Ehrenmitglied des Corps Franconia wurde. Nach dem Staatsexamen wurde er 1894 zunächst Gerichtsreferendar und dann 1898 Gerichtsassessor an Amtsgerichten sowie im preußischen Staatsdienst. Hermann Isay (* 7. September 1873 in Berlin; gestorben 21. März 1938 in Berlin) war ein deutscher Jurist. Von 1901 bis 1936 war Hermann Isay Rechtsanwalt und Notar in Berlin und hatte eine gemeinsame Kanzlei mit seinem Bruder Rudolf Isay und Eduard Reimer. 1919 habilitierte sich Isay mit der Schrift Das juristische Denken und seine Bedeutung für die Erziehung des Technikers und wurde Privatdozent und später außerordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Patent-, Muster- und Warenzeichenrecht an der Technischen Hochschule Berlin. Er war ein exponierter Vertreter der Freirechtsschule, der neben ihm auch Hermann Kantorowicz oder Ernst Fuchs angehörten. Martin Wolff (* 26. September 1872 in Berlin; gestorben 20. Juli 1953 in London) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer, der aufgrund seiner jüdischen Abstammung 1935 von seinem Lehrstuhl an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin verdrängt wurde. 1938 wurde er gezwungen, Deutschland zu verlassen und lebte dann in Großbritannien. (Wikipedia) In deutscher Sprache. 129, (1), 10 [Tafeln bzw. Faltpläne], 36 [Verlagswerbung] pages. 8° (148 x 223mm).