Ein Hoch Edler und Hochweiser Rath des Heil. Roem. Reichs Stadt Nürnberg / füget hiemit allen Dero Burgern / Unterthanen / Inwohnern und Schutzverwandten / die in der Stadt und auf dem Land / und sonst männiglichen / so unter Dero Gebiet liegende Güter / sonderbar auf dem Land haben / hiemit zu wissen: .Mahnung, bisher nicht angemeldeten Land-Besitz bekannt zu geben. Decretum in Senatu, den 18. Octobris 1703.
Nürnberg. -
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