Published by Stralsund, Michael Meder, 1677., 1677
Seller: Michael Meyer-Pomplun, Prietzen, Germany
22 ungezählte Seiten, unbeschnitten, 19 x 16,5 cm, geheftet, Rückenbroschur. Erste Seiten etwas fleckig.
Language: Russian
Published by LAP LAMBERT Academic Publishing, 2015
ISBN 10: 3659670847 ISBN 13: 9783659670848
Seller: Mispah books, Redhill, SURRE, United Kingdom
US$ 191.30
Quantity: 1 available
Add to basketpaperback. Condition: New. NEW. SHIPS FROM MULTIPLE LOCATIONS. book.
Published by Stralsund, B.C. Schindler, 1729., 1729
Seller: Michael Meyer-Pomplun, Prietzen, Germany
36 ungezählte Seiten, unaufgeschnitten, unbeschnitten, 21 x 17 cm. Ränder angestaubt. Gut erhalten.
Published by Stockholm / zu Stralsund nachgedruckt, Christian Lorenz Struck, 1790., 1790
Seller: Michael Meyer-Pomplun, Prietzen, Germany
28 Seiten, unaufgeschnitten, unbeschnitten. 21 x 17 cm, Rückenbroschur. VD18 11940670. Verordnung über das Aufbringen von Kriegs- und Handelsschiffen und deren Behandlung. - Gut und sauber erhalten.
Published by Überlingen 1791, 1791
Seller: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Germany
Manuscript / Paper Collectible
Kein Einband. Condition: Gut. Seltenes Dekret über das Hausieren --- Bürgermeister und Rat von Überlingen verbieten fremden Handelsleuten das Hausieren (außer an den vier Jahrmarkts-Wochen) und den "nicht graduirten Doctorn" den Verkauf ihrer "unächten Arzneyen." --- Sehr selten! Überlingen 1791 Schöner Einblattdruck auf kräftigem Papier (36,5 x 47 cm), datiert Überlingen, den 29. August 1791. --- Zustand: Blatt mehrfach gefaltet und etwas fleckig.
Published by Überlingen 1749, 1749
Seller: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Germany
Manuscript / Paper Collectible
Kein Einband. Condition: Gut. Dekret Überlingen 1749, gegen Gotteslästerung, Schwören und Fluchen Seltenes Dekret über Gotteslästerung --- Bürgermeister und Rat von Überlingen verbieten den Bürgern, Einwohnern, Vogtei- und spitälischen Untertanen und Schirmsangehörigen "das hochsträffliche Gottslästeren, Sacramentiren, Fluchen und Schwören." Auch das Rauchen von Tabak wird untersagt. Vor allem an gefährlichen Orten wie Ställen und Scheunen. Überlingen 1749 Schöner Einblattdruck auf kräftigem Papier (34 x 42 cm), datiert Überlingen, den 22. September 1749. --- Zustand: Blatt gefaltet und etwas stärker fleckig, mit Eckknicken und leichten Randschäden.
Published by Überlingen um 1670, 1670
Seller: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Germany
Manuscript / Paper Collectible
Kein Einband. Condition: Gut. Seltenes Dekret über Gotteslästerung --- Bürgermeister und Rat von Überlingen verbieten den Bürgern, Untertanen und Schirmsangehörigen "das hochsträfliche Gotts-Lästeren, Schwören und Fluchen." Auch das Trinken von Tabak (!) wird untersagt. Die Wirte werden angewiesen, jeden Verstoß zu melden. Angedroht werden Geld- oder Gefängnisstrafen, bei größeren Vergehen Verbannung aus der Stadt oder Verurteilung "zur schmächlichen Stellung auff den Pranger, oder zu offentlicher Fürstellung vor die Kirchenthüer, zu außreissung oder durchbrennung der Zungen, oder anderen dergleichen Schand- und Leibstraffen." --- Der Datumsvordruck ("Actum in Senatu die Anno 16") wurde nicht ausgefüllt. Überlingen um 1670 Schöner Einblattdruck auf kräftigem Papier (33 x 42 cm). --- Zustand: Blatt gefaltet und etwas fleckig, mit leichten Randschäden.
Published by Dresden, Johann Conrad Stößel o.J. (um 1733), 1733
Seller: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Germany
Kein Einband. Condition: Gut. Dekret August der Starke 1732, über Stempelgebühren, u.a. für Spielkarten Gedruckte Sammlung von Dekreten, ausgegeben 1732 vom Sächsischen König August dem Starken. Titel: "Sr. Königl. Maj. in Pohlen etc. und Churfl. Durchlaucht zu Sachsen, etc. etc. erläutertes Ausschreiben Derer von Pappiere bewilligten Abgaben. Anno 1732." --- Enthält anfangs die Gebühren für amtliche Formulare u. Urkunden - etwa Geburtsbriefe, Handelsbücher, Bestallungen, Pachtbriefe, Quittungen etc. --- Das letzte Viertel des Drucks (Anhang) beschäftigt sich mit Spielkarten (Bestimmungen, Musterformulare), mit leicht abweichenden Datierungen (1729 und 1733). Der Druck erfolgte also etwas später als 1732. Dresden, Johann Conrad Stößel o.J. (um 1733) Ausgebundener Druck (35 x 21,5 cm), 52 unpaginierte Seiten (davon zwei blanko). --- Zustand: Papier etwas fleckig und eselsorig; ohne Einband (ausgebunden).
(42,5 x 51,5 cm). Einblattdruck, mit einer Holzschnitt-Initiale, unbeschnitten. Erste Ausgabe dieses Dekrets zur Regelung der Geschwindigkeit der Kutschen und Wagen in den Gassen und Straßen. - An den Rändern und im Mittelfalz leicht angestaubt und kleinen Läsuren.
(43 x 52 cm). Einblattdruck, mit einer Holzschnitt-Initiale, unbeschnitten. Erstmals am 8. September 1751 herausgegebenes Dekret zur Regelung der Geschwindigkeit der Kutschen und Wagen in den Gassen und Straßen. - An den Rändern und im Mittelfalz leicht angestaubt und gebräunt, sonst gut erhalten.
Language: German
Published by Strasbourg, F.G. Levrault,, 1815
Seller: Antiquariat Gerber AG, ILAB/VEBUKU/VSAR, Basel, Switzerland
Magazine / Periodical First Edition
44 x 35 cm. Kleinplakat. Einblattdruck mit einer Holzschnitt-Vignette, unbeschnitten. Mit waagrechtem Falz. 2-sprachig (Französisch, Deutsch). // Mit 5 `Grundgesetze` zur Kenntnisnahme und gedrucktem `Unterzeichnet Napoleon` & `Unterzeichnet Bertrand` (Gross-Marschall) /// Unten am Rande mit Beschädigung ohne Textverlust. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 0.
Seller: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Germany
Art / Print / Poster
Condition: Gut. Einblattdruck München 1730: Dekret Max III. Joseph von Bayern, über gefundene Schätze Interessantes und seltenes gedrucktes Dekret von Kurfürst Max III. Joseph von Bayern (1727-1777), gefundene Schätze betreffend: Generell gehen zwei Drittel des Werts an den Fiskus, es sei denn, der Schatz wurde durch teuflische Künste gefunden, dann geht alles an den Fiskus und der Finder wird bestraft. Sollte der Finder den Schatz auf seinem eigenen Land finden, geht das ganze Drittel an ihn; ansonsten teilen sich Finder und Landbesitzer dieses Drittel. Sollte jemand den Fund verbergen, geht der Drittel des Werts an denjenigen, der ihn verrät. --- Zitat: " Demnach sich bey Unseren Dicasteriis schon vielmahl der Zweifel erreget hat, wie es mit gefundenen Schätzen, welche von so alten Zeiten her entweder vergraben, oder eingemauert gewest, daß deren Eigenthümer nicht mehr bekannt ist, zu halten seye?" München 1752 Originaler Einblattdruck (34 x 41,5 cm), datiert München, den 15. Mai 1752. --- Zustand: Papier etwas fleckig und wasserrandig, mit leichten Randschäden und handschriftlichen Randnotizen. Maximilian III. Joseph Karl Johann Leopold Ferdinand Nepomuk Alexander von Bayern, kurz Max III. Joseph (geb. 28. März 1727 in München; gest. 30. Dezember 1777 ebenda), aus dem Fürstengeschlecht der Wittelsbacher war Kurfürst von Bayern von 1745 bis zu seinem Tode. Da sich Bayern für eine Großmachtpolitik im Stil seiner Vorgänger als zu geschwächt erwies, schloss der Kurfürst schon bald nach seinem Machtantritt einen Sonderfrieden mit Österreichs Erzherzogin Maria Theresia und orientierte sich außenpolitisch an Habsburg. Auch im Siebenjährigen Krieg, in dem Bayern mit Österreich und Frankreich verbündet war, bemühte er sich, so bald wie möglich aus dem Konflikt auszuscheiden. Danach galt - wegen seiner Kinderlosigkeit - sein Hauptaugenmerk der Klärung der Erbfolge in Kurbayern und der Kurpfalz. Innenpolitisch galt es, die immense Schuldenlast des Landes abzubauen. Er betrieb eine begrenzte Reform der Verwaltung. Wichtiger war die Kodifikation des bayerischen Rechts. Außerdem verfolgte er eine Politik der Wirtschaftsförderung und des Landesausbaus. Als absolutistischer Herrscher versuchte er den Einfluss der Stände zu begrenzen und die Kirche so weit wie möglich unter den Einfluss des Staates zu stellen. Unter seiner Regentschaft wurde die Schulpflicht eingeführt und der Kurfürst war Förderer von Kunst und Wissenschaft. Mit Maximilian III. Joseph starb die bayerische Linie der Wittelsbacher im Mannesstamm aus. Nach seinem Tod brach der Bayerische Erbfolgekrieg aus. (Quelle: wikipedia.).
Seller: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Germany
Art / Print / Poster
Condition: Gut. Malefiz-Ordnung München 1751: Dekret Max III. Joseph von Bayern, schärfere Kriminal-Gesetze Interessantes und seltenes gedrucktes Dekret von Kurfürst Max III. Joseph von Bayern (1727-1777), schärfere Gesetze im Kriminalwesen betreffend. Die 18 Paragraphen beschäftigen sich u.a. mit in- und ausländischen Bettlern; das Verbot der Freilassung von zuvor gefolterten Inquisiten, die sich durch die Folter "verstockter Weis durchlaugnen"; das Erlaubnis von Durchführung leichter Folter durch einen Schinder oder dessen Knecht anstatt eines Scharfrichters; die Bezahlung der Inquisitionskosten durch die Erben eines verstorbenen Inquisiten etc. --- Zitat: "Die allgemeine Lands-Sicherheit sowohl, als Unser eigene Erleichterung wegen deren Uns zugehender überschweren Malefiz-Kösten, bemüßiget Uns in den Criminal-Weesen schärfere Maaß-Reguln an die Hand zu nehmen." München 1751 Originaler Druck (34,5 x 21,5 cm), datiert München, den 23. Januar 1751. --- Zustand: Bindung fast vollständig gelöst; mit handschriftlichen Randnotizen. Maximilian III. Joseph Karl Johann Leopold Ferdinand Nepomuk Alexander von Bayern, kurz Max III. Joseph (geb. 28. März 1727 in München; gest. 30. Dezember 1777 ebenda), aus dem Fürstengeschlecht der Wittelsbacher war Kurfürst von Bayern von 1745 bis zu seinem Tode. Da sich Bayern für eine Großmachtpolitik im Stil seiner Vorgänger als zu geschwächt erwies, schloss der Kurfürst schon bald nach seinem Machtantritt einen Sonderfrieden mit Österreichs Erzherzogin Maria Theresia und orientierte sich außenpolitisch an Habsburg. Auch im Siebenjährigen Krieg, in dem Bayern mit Österreich und Frankreich verbündet war, bemühte er sich, so bald wie möglich aus dem Konflikt auszuscheiden. Danach galt - wegen seiner Kinderlosigkeit - sein Hauptaugenmerk der Klärung der Erbfolge in Kurbayern und der Kurpfalz. Innenpolitisch galt es, die immense Schuldenlast des Landes abzubauen. Er betrieb eine begrenzte Reform der Verwaltung. Wichtiger war die Kodifikation des bayerischen Rechts. Außerdem verfolgte er eine Politik der Wirtschaftsförderung und des Landesausbaus. Als absolutistischer Herrscher versuchte er den Einfluss der Stände zu begrenzen und die Kirche so weit wie möglich unter den Einfluss des Staates zu stellen. Unter seiner Regentschaft wurde die Schulpflicht eingeführt und der Kurfürst war Förderer von Kunst und Wissenschaft. Mit Maximilian III. Joseph starb die bayerische Linie der Wittelsbacher im Mannesstamm aus. Nach seinem Tod brach der Bayerische Erbfolgekrieg aus. (Quelle: wikipedia.).
(42 x 33,5 cm). Einblattdruck mit einer Holzschnitt-Initiale, unbeschnitten. Der Nürnberger Stadtrat regelt und beschränkt hier den Handel mit Kerzen um einem drohenden Mangel vorzubeugen. - Mit waagrechtem Falz und kleinen, alt hinterlegten Randeinrissen. Stellenweise gering fleckig, sonst gut erhalten.