Language: German
Published by Jena: Gustav Fischer, 1928
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kart. Condition: Gut. X, 142 S. Exemplar aus dem Vorbesitz des libertären Dokumentaristen H.D. Heilmann, daher mit einigen Bleistift-Anstreichungen im Buch sowie Notizzetteln. Der Einband ist berieben und bestoßen, die Seiten sind papierbedingt leicht nachgedunkelt, ansonsten ein gutes Exemplar. Erschlossen durch ein Sachregister. -- Inhaltsverzeichnis. -- Einleitung -- Wirtschaftliche und soziale Veränderungen; neue rechts- wissenschaftliche Entwicklung im Westen; das Wirtschafts- recht; Aufgabe der Arbeit. -- I. Kapitel. -- Wesen und Recht der Konzession in Deutschland. -- § 1. Geschichtliche Entwicklung der staatlichen Aus- schlußrechte (Regalien, Monopole) -- I. Die ursprünglichen "jura regalia". -- II. Die Regalitäts- theorie des 18. Jahrhunderts. III. Präzisierung des Re- galienbegriffes im 19. Jahrhundert. - IV. Umbildung in den Begriff,Staatsmonopol" oder "Monopol der öffentlichen Verwaltung" in der Neuzeit. -- § 2. Wesen und Gegenstand der Konzession -- I. Der Staat selbst als Träger öffentlicher Verwaltung. ,Deutsche Reichspost"; Übertragung von Verwaltungsauf- gaben an juristische Personen des öffentlichen Rechts; Verleihung an Private; zwei Arten der Konzession. Verleihung eines besonderen Gebrauchsrechts; Unterschei- II. Die dung von der Gebrauchserlaubnis; das Rechtsinstitut im Wasserrecht. III. Die Verleihung eines öffentlichen Unter- nehmens; Unterscheidung vom öffentlichen Amt, von der Ausstattung eines Selbstverwaltungskörpers oder einer ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts, von der Gewerbe- konzession. IV. Gegenstand der Konzession: Chausseen, Schiffahrtskanäle, Brücken, Fähren, Eisenbahnen, Klein- bahnen, Telegraphenanstalten, drahtlose Telegraphie, "Kolo- niale Konzessionen"; "Deutsche Reichsbank" und "Deutsche Reichsbahngesellschaft" - keine Konzessionsunternehmungen. -- § 3. Die Rechtsnatur der Konzession -- I. Wandel der Meinungen im Laufe der Jahrhunderte. -- II. Die Verleihung als Privilegium im älteren Recht. -- III. Die Auffassung im Polizeistaat: Fiskustheorie. - IV. Der Meinungskampf im Rechtsstaat. V. Drei Theorien: Ver- tragstheorie, Erlaubnistheorie und Privilegiumtheorie. VI. Die Konzession als einseitiger Verwaltungsakt; verschie- dene Ausgestaltung der beiden Arten der Konzession: Rechts- verhältnis, Rechtsverleihung. -- §4. Rechte und Pflichten des Konzessionärs -- II. Die Verleihung 1. Typische Rechte und Pflichten. eines öffentlichen Unternehmens als öffentlich-rechtliches III. Die Verhältnis zwischen Staat und Konzessionär. Rechte des Belichenen: 1. Bau- und Betriebsrecht. 2. Ent- eignungsrecht. 3. Polizeibefugnisse. 4. Finanzielle Ansprüche IV. Die Pflichten des Beliehenen: gegen den Staat. 1. Bau- und Betriebspflicht. 2. Besondere Leistungen. 3. Kon- trahierungszwang. 4. Besondere Rechnungsführung u. dgl. V. Endigungs- 5. Unterwerfung unter staatliche Aufsicht. gründe der Konzession: 1. Widerruf. 2. Verzicht und Über- VI. Ent- tragung. 3. Fristablauf (Heimfall). 4. Rückkauf. VII. Verleihung schädigung bei Erlöschen der Konzession. eines besonderen Gebrauchsrechts als Rechtsverleihung. Subjektiv-öffentlches Recht; Auflagen, Endigungsgründe. (Beispiele aus dem preuß. u. sächs. Wasserrecht.) -- II. Kapitel. -- Wesen und Recht der Konzession in Sowjetrußland -- §5. Geschichtlicher Überblick -- I. Període bis zur Oktoberrevolution 1917. 1. Privilegien -- an Ausländer; 2. an Inländer. 3. Bergbaukonzessionen. 4. Eisenbahnkonzessionen. 5. Kommunale Konzessionen -- II. Periode nach der Oktoberrevolution. 1. Übergangszeit. -- 2. "Kriegskommunismus". 3. Neue ökonomische Politik (,Nep"). Staatl. Monopole. -- § 6. Arten und Wesen der Konzession -- I. Gesetzliche Grundlage. Bergwerks, Industrie und Verkehrskonzessionen. II. Handels-, Land-, Wald-, IV. Reine und V. Wesen der Konzessionen in III. Staats- und Kommunalkonzessionen. gemischte Konzessionen. Sowjetrußland. VI. Das Institut der Erlaubnis (,Ras- reschenije"). VII.,Verträge über technische Hilfe". -- § 7. Die Rechtsnatur der Konzession -- I. Einseitiger Verwaltungsakt in Deutschland. Spezialgesetz in Sowjetrußland in Form eines Vertrages. II. Als Erklärung. III. Das ganze Konzessionsverhältnis als von öffentlich-rechtlicher Natur. Widerlegung der abweichenden Ansichten. IV. Kein Unterschied zwischen den einzelnen Arten der Konzession. -- § 8. Rechte und Pflichten des Konzessionärs. -- I. Normalkonzessionsvertrag. 1. Bau- und Betriebsrecht. 2. Eigenartige Rechte des Kon- II. Rechte des Konzessionärs: zessionärs in Rußland: Einfuhr von Rohstoffen, Maschinen u. dgl. aus dem Auslande, Beschäftigung ausländischer Ar- beitskräfte; Garantien. III. Pflichten des Konzessionärs 1. Betriebspflicht (Produktionsminimalprogramm, Ausbeu- tungsplan). 2. Verarbeitung der gewonnenen Rohstoffe; An- schaffung von Rohstoffen, Materialien, Werkzeugen usf. im Inlande; Beschäftigung russischer Arbeiter. 3. Kontrahie- rungszwang. 4. Besondere Rechnungslegung, Investierung eines bestimmten Kapitalminimums. 5. Leistungen an den Staat. 6. Unterwerfung unter das Arbeitsgesetzbuch der Union. 7. Unterwerfung unter die Staatsaufsicht. IV. Endi- gungsgründe: 1. Aufhebung wegen Nichterfüllung der Kon- zessionsbedingungen. 2. Verzicht und Übertragung. 3. Zeit- ablauf (Heimfall). 4. Rückkaufsrecht; Entschädigung. -- § 9. Subjekte der Konzession -- I. In Deutschland- jede physische und jurist. Person. -- III. Die II. In Sowjetrußland. Ausländer und Inländer. gemischtwirtschaftliche Unternehmung als Konzessionär. -- § 10. Beilegung von Streitigkeiten aus dem Konzes- sionsverhältnis -- grundsätzlich Verwaltungsbehörden zu- I. In Deutschland ständig. II. In Sowjetrußland in der Regel Vereinbarung eines Schiedsgerichts. -- III. Kapitel. -- Vermögensrechtliche Stellung des Konzessionärs in Deutschland und Sowjetrußland -- § II. Das Problem -- Eigentum oder anderes Recht des Beliehenen am Kon- zessionsunternehmen? -- § 12. Die moderne Eigentumslehre -- I. Wandelung des Eigentumsbegriffes. Das römische do- minium. Stellung des BGB. Neuzeitliche Auffassung des.