Seller: L'ivre d'histoire, Aillant sur Tholon, France
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Add to basketCotillon Libraire du Conseil d'Etat Editeur de la revue critique de législation et de jurisprudence 1857. Etant la seconde partie (cf. Commentaires) l'ouvrage débute donc sur le Chapitre III: Des Hypothèques. (Origine de l'hypothèque définition causes nature droit réel droit indivisible). De la page 305 à 672 soit 367 pages. In-8 broché couverture cartonnée brune titre noir. Exemplaire de bonne facture l'ouvrage étant non-coupé. 1ère partie: Explication du Code Napoléon contenant l'analyse critique des auteurs et de la jurisprudence et un Traité résumé après le commentaire de chaque titre par V. Marcadé. 2ème partie: Commentaire-Traité théorique et pratique des Privilèges et Hypothèques mis en rapport avec la loi sur la Transcription par Paul Pont continuateur de Marcadé (seconde partie: Hypothèques).
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Published by Desbleds Fils Ainé, Libraire. 1866., 1866
Seller: Loïc Simon, Blaison-Saint Sulpice, FR, France
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Add to basketReliure pleine basane. 781 pages. Manques à la couverture.
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Published by Stroemfeld Verlag., Frankfurt/M / Basel, 2001
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Add to basketFaksimile-Nachdruck der Original-Ausgabe von 1808. OLn. 1107 S. OSchuber. CD anbei. Zustand: Ausgabe in rotem Ganzleinen mit silbernem Titeldruck auf Einband und Schuber. Gutes Exemplar. Fotos auf Anfrage.
Publication Date: 1804
Seller: Librairie Diona, Lattes, France
First Edition
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Add to basketCouverture souple. Condition: Très bon. Edition originale. In-8° broché, 16 pages.
Published by Leipzig: Hinrichs., 1808
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Add to basket8°. XXXII, 397 Seiten. Pappband der Zeit. Eine frühe deutsche Ausgabe des Kernstücks des Code civil, ohne das ergänzende Zivilprozessbuch (Code de procédure civile) und Handelsgesetzbuch (Code de commerce).
Published by Bey Georg Voß, Dessau und Leipzig, 1808
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketHalbleinen. Dessau und Leipzig, Bey Georg Voß, 1808. 8vo. (Reprint Keip Verlag Goldbach 1995) Titelblatt, XX, 624 S. Halbleinen. ERSTE Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. Christian Daniel ERHARD (1759-1813) studierte ab 1778 die Universität Leipzig und promovierte 1782 zum Doktor der Rechte. Anschließend wurde er zum Oberhofgerichts-Advokaten ernannte und nahm 1783 eine Stelle als Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht an. Im Jahre 1787 wurder er zum Extraordinarius und schließlich 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seine juristischen Publikationen bezogen sich vor allem auf das sächsische und preußische Recht, herausragend etwa das von Carmer angeregter "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten" (1792). Seine Übersetzung zum "bürgerlichen Gesetzbuch Napoleons I., so Erhard im Vorwort, erscheint später als angekündigt, weil er den bislang fünf erschienenen Übersetzungen nicht einfach eine sechste anreihen wollte. Dies wäre jedoch schon deshalb nicht geschehen, weil er eine Reihe von Übersetzungsfehlern bei seinen Vorgängern entdeckt habe. Bei schwierigen Stellen habe er deshalb Anmerkungen hinzugefügt. Daneben fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleichung des Napoleonischen Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Französischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der französische Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband.
Published by Paris, Editeur : Pick Eugène, Grande Librairie Napoleonienne,, 1867
Seller: JOIE DE LIRE, Saint Just d'Avray, France
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Add to basketLivre In-12, VI-731 pages. Cachet de colportage. rel. pleine percaline Noire d'édit. ornée d'un décor doré, Livre.
Published by F. Buisson et Mme. Vanraest, Paris, 1807
Seller: AixLibris Antiquariat Klaus Schymiczek, Aachen, Germany
Association Member: BOEV
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Add to basket8°. Septembre 1807. Sehr früher Nachdruck der offiziellen Ausgabe der Imprimerie Imperiale, der ersten Ausgabe des "Code civil" unter dem Titel "Code Napoleon" - der vorliegende Druck erschien noch im September 1807., 2 Bll., 19, 448 S. Einfache Interimsbroschur der Zeit. Sprache: Französisch, Broschur angerändert und angestaubt; Vorderteil der Broschur mit Tintenfleck am Kopf und auch einige Blätter mit kleinem Tintenfleck im weissen Rand am Kopf; unbeschnitten bzw. größtenteils nicht aufgeschnitten - dadurch teils an den Rändern etwas angestaubt, angerändert und mit Randknicken; teils etwas stockfleckig.
Published by À Metz, chez Collignon - Imprimeur-Libraire, An XIII. / 1805., 1805
Seller: C O - L I B R I , Bremen - Berlin ; Deutschland / Germany ., Berlin, Germany
First Edition
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Add to basketviii pages, page (9)-416, lx pages. - Gently gil-decorated publisher's stiff cardboard binding of the period with the broader spine and corners imitating a treecalf leather-binding, gilt-titled red spinelabel, all edges sparkled red; 8vo.(ca. 18 x 12 x 3 cm). *** [Letztmalig verlängerter, nochmals erweiterter SOMMER-SCHLUSS-VERKAUF (bis Montag, den 29.09.2025) / Ultimately extended SUMMER-END-SALE (until Monday, September 29, 2025): um fast 50% REDUZIERTER PREIS / PRICE-REDUCTION of almost 50%; ursprünglicher Preis / originally EUR 465,-] --- EARLY AND RARE* EDITION OF THE 1804 COMPILED 'CODE CIVIL' (also 'Code Napoléon' / 'Napoleonic Code') which for the first time collected - and unified - the different bodies of French law (persons / property / civil procedure) from the various regions of France; *) PERHAPS THE FIRST EDITION WITH 'FRANCOIS' IN THE TITLE INSTEAD 'FRANCAIS'. The introduction begins with ''LOI - Sur la reunion des lois civiles en un seul corps, sous le titre de CODE CIVIL DES FRANCOIS[!]. . .''. - Binding minimally rubbed, spinelabe lacks small pieces at both sides; A VERY GOOD COPY.
Published by chez George Voss, Dessau et Leipzig, 1808
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Add to basketSpäterer Halblederband. Dessau et Leipzig, chez George Voss, 1808. Oktav. XLVI, XVI, 400, S. Späterer Halblederband. Französische Ausgabe! Sprache: französisch.
Published by chez George Voss, Dessau et Leipzig, 1808
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Add to basketSpäterer Halblederband. Dessau et Leipzig, chez George Voss, 1808. Oktav. 400, XLV S. Späterer Halblederband. Französische Ausgabe! Sprache: französisch.
Published by chez le Prieur et Belin fils, Paris, 1811
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Add to basketZeitgenössischer Lederband. Deuxième Édition, conforme a celles de l`impereur impériale. Paris, chez le Prieur et Belin fils, 1811. Kelin-Oktav. Protrait von Napoléon, Titelblatt, 696 S. Zeitgenössischer Lederband.
Published by Johannes Allart, Amsterdam, 1810
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Add to basketOriginaler Verlags-Pappband. Amsterdam, Johannes Allart, 1810. Oktav. Titelblatt, 665 S. Originaler Verlags-Pappband. ERSTE VERLAGSAUSGABE der holländischen Ausgabe des Code Napoléon! Bereits vor der Besetzung durch Napolkéon bestanden in Holland Pläne, eine Privatrechtskodifikation durchzuführen. Im Jahre 1807 wurde Holland durch Napoléon in sein Herrschaftsgebiet einverleibt und sein Bruder Louis zum König gemacht. Man suchte danach die Kodifikationsarbeiten fortzusetzen. Man glaubte, es am besten, die Erstellung eines Entwurfes in die Hände eines Juristen zu legen. So wurde der Amsterdamer Advokat Johannes van der LInden mit der Anfertigung eines Zivilgesetzbuch-Entwurfes zu beauftragen. Van der Linden führte seine Arbeiten rasch durch und konnte bereits zu Beginn des Jahres 1807 die ersten Bücher vorlegen. UNterdessen erboste es Napoléon persönlich, daß sein Brudedr Louis den Holländer so freie Ahnd bei der Gestaltung eines holländischen Zivilgesetzbuches ließ. Die französische Staatsraison ließ für Napoléon nur den Code civil bzw. Code Napoléon als Gesetzbuch Gültigkeit werden lassen. So gab er seinem Bruider König Louis die Anweisung im Sommer 1807, mit Wirkung vom 1. Januar 1808 den Code Napléon in Holland einzuführen. Den Hinweis des Bruders auf die Ausarbeitung eines Entwurfs durch van de Linden ließ Napoléon unbeantwortet. König Louis, der Bruder Napoléons, widersetztes sich seinem mächtigen Bruder und lehnte die kurzfristige und unveränderte Einführung des Code Napoeon ab. Napolén erzürnte, er sah in dem Code Napoléon ein zivilisatorisches Meisterwerk und ausgerechnet im kleinen Holland würde man auf ein eignes Gesetzbuch bestehen. Napoléon verwies auf die Römer, die nach der Eoberung auch ihre Unterlegenen mit den guten römischen Gesetzen beglückten. König Louis setzte sich aber insoweit durch, als er den Code Napoléon als Richtschnur und Grundlage des neu zu schaffenden holländischen Zivilgesetzbuches akzeptierte. Diese neuen Anforderungen genügte der Entwurf van der Linden nicht mehr. So setzte König Louis am 18. November 1807 eine neue Kommission zur Ausarbeitung eines Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches ein, die auch die Vorarbeiten van der Lindens aufhob. Es waren dreei Mitglieder: der Rotterdamere Advokat Arnoldus van Gennep die Appellationsrichter van Wesele Scholten und Loke. Der König gab ihnen keine Vorgabe und ließ ihnen weitgehend freie Hand. Klar war jedoch, daß der Code Napoléon die Grundlage des zu entwerfenden Gesetbuches bilden mußte. Allerdings gab es eine Reihe von Abweichungen, vor allem im Ehegüterrecht und Erbrecht. Trotzdem erhob der König keine Einwendungen (am 26. Januar und 9. Feburar 1808). Am 30. Mai 1808 legte die Kommission ihren Entwurf vor. Am 9. Dezember 1808 ging der Entwurf mit Veränderungen an den Staatsrat. Als "Wetboek Napoléon, ingerigt voor het Koningrijk Holland" wurde das Gesetzbuch am 24. Februar 1809 verabschiedet und auf den 1. Mai 1809 in Kraft gesetzt. Gleichwohl war dem Wunsch Napoléons, seinen Code Napoléon auch in Holland in Geltung zu sehen, scheinbar im großen und ganzen Genüge geschehen. Das Gesetzbuch präsentierte sich in Aufbau und weitestgehend im Inhalt wie eine hollädnische Ausgabe des Code Napoléon. Der Code Napoléon blieb auch nach dem Sturz Napoléons in Holland weitgehend in Kraft.
Published by Bey Georg Voß, Dessau und Leipzig, 1808
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Add to basketDessau und Leipzig, Bey Georg Voß, 1808. 8vo. Titelblatt, XX, 624 S. Zeitgenössischer Pappband (beschädigt) ERSTE Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. Christian Daniel ERHARD (1759-1813) studierte ab 1778 die Universität Leipzig und promovierte 1782 zum Doktor der Rechte. Anschließend wurde er zum Oberhofgerichts-Advokaten ernannte und nahm 1783 eine Stelle als Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht an. Im Jahre 1787 wurder er zum Extraordinarius und schließlich 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seine juristischen Publikationen bezogen sich vor allem auf das sächsische und preußische Recht, herausragend etwa das von Carmer angeregter "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten" (1792). Seine Übersetzung zum "bürgerlichen Gesetzbuch Napoleons I., so Erhard im Vorwort, erscheint später als angekündigt, weil er den bislang fünf erschienenen Übersetzungen nicht einfach eine sechste anreihen wollte. Dies wäre jedoch schon deshalb nicht geschehen, weil er eine Reihe von Übersetzungsfehlern bei seinen Vorgängern entdeckt habe. Bei schwierigen Stellen habe er deshalb Anmerkungen hinzugefügt. Daneben fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleichung des Napoleonischen Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Französischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der französische Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband.
Published by chez George Voss, Dessau et Leipzig, 1808
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketDessau et Leipzig, chez George Voss, 1808. Oktav. 400, XLV S. Zeitgenössische Original-Broschur, unbeschnittenes Exemplar! Französische Ausgabe! Sprache: französisch.
Published by stéréotype d`Heran de l`Imprimerie des frères Mame, Paris, 1807
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketParis, stéréotype d`Heran, de l`Imprimerie des frères Mame, 1807. Klein-Oktav. Titelblatt mit Vignette, (2), 489 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken und Buntppaierüberzug auf den Buchdeckeln. Erster Privatdruck der Oktavausgabe des Code Napoléon! Erster offizieller Privatdruck des Code civil mit seinem Titel Code Napoléon. Durch das Gesetz vom 3. September 1807 erfolgte die neue Promulgation des Code civil, der nunmehr CODE NAPOLÉON betitelt wurde. Der Gesetzeswortlaut wurde nicht dem Inhalt nach, sondern bergifflich geändert. Alle Ausdrücke, die sich auf die republikanischen Verfassung bezogen, wurden mit anderen im Geiste der monarchischen Verfassung vertauscht. Mit den Gesetzen vom 17. Juli und 30. August des Jahres 1816 erhielt das Gesetzeswerk wieder den alten, aus der republikanischen Zeit stammenden Namen "CODE CIVIL des Francais".
Published by Chez Léopold Collin Libraire Rue Git-Le-Coeur No. 4, Paris, 1808
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US$ 580.26
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Add to basketQuatrième èdtition. Paris, Chez Léopold Collin, Libraire, Rue Git-Le-Coeur, No. 4, 1808. XL, 420 S. Zeitgenössischer Lederband mit reicher Rückenvergoldung. Alle Gesetzbücher, die in der Folgezeit des Naturrechts entstanden sind, werden an glanzvollem äusseren und geistigen Wirkungen vom französischen Code civil des Jahres 1804 überboten. Aus dem vernunftrechtlichen Gesetzesglauben geboren, vebindet diese Zivilrechtskodifikation zugleich alle Errungenschaften der Revolution von 1789 und auch die Machtgrösse eines Napoleon Bonaparte. Der mächtige Potentat, zu dieser Zeit noch "Erster Konsul" (1799-1804), wirkte bei der Entstehung des Gesetzes persönlich mit und mischte sich mehrfach bei den Gesetzesberatungen ein. Die militärische Kraft und der napoleonische Eroberungswille aber auch die geistige Stärke des Gesetzes verhalf dem Code civil, seit dem Kaiserreich amtlich bezeichneten, unveränderten Code Napoleon eine ungewöhnliche Verbreitung, so dass für einen gewissen Zeitraum beinahe ganz Europa unter direkten Einfluss dieses Gesetzbuches geriet. In den linksrheinischen Gebieten trat der Code civil bereits in Kraft, andere von Napoleon besetzte Gebiete mussten den Code Napoleon einführen, Baden vollzog dies auf politischem Druck freiwillig. Auch das System, die Konzeption und die begriffliche Fassung weist den Code civil als die allen anderen zeitgenössischen Gesetzbüchern überlegene Kodifikation aus. Das vernunftrechtliche System hat in seinen 2.281 Artikeln folgende Gestalt: 1. Personenrecht mit Einschluss des Ehe- und Vomrundschaftsrecht 2. Sachenrecht a. Eigentum b. beschränkt dingliche Rechte 3. Eigentumserwerb a. Erbschaften und Testamente b. sonstige Erwerbsarten.
Published by Paris, Firmin Didot, 1808-1811, 1808 - 1811, Parigi, 1808
Seller: Libreria Antiquaria Pregliasco, Torino, TO, Italy
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Add to basketmezza pelle. Condition: molto buono. 10 vol. in-16 (180x105 mm), ciascuno di 300-500 pp. ca., in parte ancora intonsi, pregevole legatura coeva in m. marocchino verde oliva, tit. e filetti oro ai dorsi. E' dell'agosto 1800 l'idea di Napoleone di formare una commissione di giuristi che realizzassero quella grandiosa opera di unificazione del diritto, invano tentata da molti giuristi dell'Ancien Régime. Il Codice Civile che le armate napoleoniche diffonderanno attraverso l'Europa, riveste particolare importanza: praticamente realizza tuti i principi fondamentali che hanno ispirato la rivoluzione francese, laicismo assoluto del diritto, individualismo, uguaglianza di fonte alla legge, abolizione del diritto di primogenitura e dei privilegi, difesa del diritto di proprietà, ecc. Ottimo esemplare, fresco, in barbe (il primo vol. datato 1811, in seconda tiratura). Brunet II, 118 e Graesse II, 208 (entrambi registrano ediz. precedenti). Book.
Published by chez X. Levrault, Düsseldorf, 1810
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketDüsseldorf, chez X. Levrault, 1810. Oktav. Titelblatt mit Vignette, 1.075 S. Zeitgenössischer Halblederband. Deutsch- Französische Parallelausgabe! Alle Gesetzbücher, die in der Folgezeit des Naturrechts entstanden sind, werden an glanzvollem äusseren und geistigen Wirkungen vom französischen Code civil des Jahres 1804 überboten. Aus dem vernunftrechtlichen Gesetzesglauben geboren, vebindet diese Zivilrechtskodifikation zugleich alle Errungenschaften der Revolution von 1789 und auch die Machtgrösse eines Napoleon Bonaparte. Der mächtige Potentat, zu dieser Zeit noch "Erster Konsul" (1799-1804), wirkte bei der Entstehung des Gesetzes persönlich mit und mischte sich mehrfach bei den Gesetzesberatungen ein. Die militärische Kraft und der napoleonische Eroberungswille aber auch die geistige Stärke des Gesetzes verhalf dem Code civil, seit dem Kaiserreich amtlich bezeichneten, unveränderten Code Napoleon eine ungewöhnliche Verbreitung, so dass für einen gewissen Zeitraum beinahe ganz Europa unter direkten Einfluss dieses Gesetzbuches geriet. In den linksrheinischen Gebieten trat der Code civil bereits in Kraft, andere von Napoleon besetzte Gebiete mussten den Code Napoleon einführen, Baden vollzog dies auf politischem Druck freiwillig. Auch das System, die Konzeption und die begriffliche Fassung weist den Code civil als die allen anderen zeitgenössischen Gesetzbüchern überlegene Kodifikation aus. Das vernunftrechtliche System hat in seinen 2.281 Artikeln folgende Gestalt: 1. Personenrecht mit Einschluss des Ehe- und Vomrundschaftsrecht 2. Sachenrecht a. Eigentum b. beschränkt dingliche Rechte 3. Eigentumserwerb a. Erbschaften und Testamente b. sonstige Erwerbsarten Die ungewöhnliche Schreibweise "Kodex Napoleon" ändert sich im zweiten und dritten Band zum gewöhnlichen "Codex Napoleon".
Published by chez Leopold Collin Libraire Rue Git-Le-Couer No. 4. - chez Gerhard Fleischer, Paris, 1807
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
US$ 785.77
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Add to basketParis, chez Leopold Collin, Libraire, Rue Git-Le-Couer, No. 4. - chez Gerhard Fleischer, 1807. Oktav. (I:) Titelblatt, XVI, 432, XL S.; (II:) Ttlbll., XXXXV,136 S. 2 Teile in eienm späteren Halblederband mit Lederecken und Buntppaierüberzug auf den Buchdeckeln. Erster Privatdruck der Oktavausgabe des Code Napoléon! Erster offizieller Privatdruck des Code civil mit seinem Titel Code Napoléon. Durch das Gesetz vom 3. September 1807 erfolgte die neue Promulgation des Code civil, der nunmehr CODE NAPOLÉON betitelt wurde. Der Gesetzeswortlaut wurde nicht dem Inhalt nach, sondern bergifflich geändert. Alle Ausdrücke, die sich auf die republikanischen Verfassung bezogen, wurden mit anderen im Geiste der monarchischen Verfassung vertauscht. Mit den Gesetzen vom 17. Juli und 30. August des Jahres 1816 erhielt das Gesetzeswerk wieder den alten, aus der republikanischen Zeit stammenden Namen "CODE CIVIL des Francais".
Published by Bey der Keilischen Buchhandlung, Köln, 1808
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketKöln, Bey der Keilischen Buchhandlung, 1808. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, 1.077 S. 8 ungez. Seiten: Verzeichnis der wichtigsten Werke über die französische Gesetzgebung. Zeitgenössischer Pappband mit grau-schwarzem Buntpapierüberzug. Deutsch-französische Ausgabe! German edition of the Code Napoleon in the translation by Heinrich Gottfried Daniels, probably the most important german jurist of the time in the area on the left bank of the Rhine. Heinrich Gottfried Wilhelm DANIELS (1754 - 1827) was initially a lawyer, and since 1784 a law professor at the University of Bonn. With the invasion of the French in 1797, the University of Bonn was dissolved, Daniels lost his law chair and moved to Cologne. In 1804, a law school was founded in Koblenz. Daniels was appointed there and faced the task of teaching the new (French) law. His German translation of the Code civil in 1805 was masterly. Daniels was so respected in French circles that he was appointed to the Court of Cassation in Paris on the occasion of Napoleon's visit to Cologne in September 1804. Deutsche Ausgabe des Code Napoleon in der Übersetzung des wohl bedeutendsten rheinischen Juristen dieser Zeit Heinrich Gottfried Daniels. Heinrich Gottfried Wilhelm DANIELS (1754 - 1827) war zunächst Rechtsanwalt, seit 1784 Rechtsprofessor an der Universität zu Bonn. Mit dem Einmarsch der Franzosen wurde 1797 die Universität Bonn aufgelöst, Daniels verlor seinen Rechtsstuhl und zog nach Köln um. Als 1804 in Koblenz eine Rechtsschule gegründet worden ist. Dorthin wurde Daniels berufen, der sich der Aufgabe gegenüber sah, das neue (französische) Recht lehren zu sollen. Meisterhaft seine deutsche Übersetzung des Code civil im Jahre 1805. Daniels war in französischen Kreisen derart geachtet, daß er anläßlich des Besuches von Napoleon in Köln, September 1804, nach Paris an den dortigen Kassationshof berufen worden ist.
Published by Bey Georg Voß, Dessau und Leipzig, 1808
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
First Edition
US$ 785.77
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Add to basketDessau und Leipzig, Bey Georg Voß, 1808. 8vo. Titelblatt, XX, 624 S. Zeitgenössischer Pappband mit rotem Rückenschild. ERSTE Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. Christian Daniel ERHARD (1759-1813) studierte ab 1778 die Universität Leipzig und promovierte 1782 zum Doktor der Rechte. Anschließend wurde er zum Oberhofgerichts-Advokaten ernannte und nahm 1783 eine Stelle als Beisitzer im Niederlausitzer Landgericht an. Im Jahre 1787 wurder er zum Extraordinarius und schließlich 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seine juristischen Publikationen bezogen sich vor allem auf das sächsische und preußische Recht, herausragend etwa das von Carmer angeregter "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten" (1792). Seine Übersetzung zum "bürgerlichen Gesetzbuch Napoleons I., so Erhard im Vorwort, erscheint später als angekündigt, weil er den bislang fünf erschienenen Übersetzungen nicht einfach eine sechste anreihen wollte. Dies wäre jedoch schon deshalb nicht geschehen, weil er eine Reihe von Übersetzungsfehlern bei seinen Vorgängern entdeckt habe. Bei schwierigen Stellen habe er deshalb Anmerkungen hinzugefügt. Daneben fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleichung des Napoleonischen Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Französischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der französische Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband.
Published by Paris Firmin Didot 1807 / 1804, 1807
US$ 967.10
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Add to basket8 vol. in-12, plein veau caramel, tit. & tom. dorés sur pc. blondes, dos lisses ornés de dentelles, fers et filets encadrants dorés, tr. jaunes mouchetées, (mors fendus au t. I, V, VI, coiffes accidentées aux t. I, III, V, VI, VIII, un mq. en tête du t. V, coins émoussés avec quelques épidermures, qq. rousseurs).
Published by Jn der Großherzoglich-Bergische Regierungs-Buchdruckerey bei X. Levrault, Hafenstraße 871,, Düsseldorf,, 1810
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketDüsseldorf, Jn der Großherzoglich-Bergische Regierungs-Buchdruckerey bei X. Levrault, Hafenstraße 871, 1810. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet von Napoléon, (4), 1.075 S. Zeitgenössischer Halblederband. Am Buchrücken hat sich das Leder teilweise abgelöst, Abriebe an Deckel und Rücken. Innen sehr gut erhalten. Einband wird auf Anfrage vom Buchbinder erneuert oder ausgebessert. Deutsch-Französische Parallelausgabe! Alle Gesetzbücher, die in der Folgezeit des Naturrechts entstanden sind, werden an glanzvollem Äußeren und geistigen Wirkungen vom französischen Code civil des Jahres 1804 überboten. Aus dem vernunftrechtlichen Gesetzesglauben geboren, vebindet diese Zivilrechtskodifikation zugleich alle Errungenschaften der Revolution von 1789 und auch die Machtgröße eines Napoleon Bonaparte. Der mächtige Potentat, zu dieser Zeit noch "Erster Konsul" (1799-1804), wirkte bei der Entstehung der Gesetze persönlich mit und mischte sich mehrfach bei den Gesetzesberatungen ein. Die militärische Kraft und der napoleonische Eroberungswille aber auch die geistige Stärke des Gesetzes verhalf dem Code civil, seit dem Kaiserreich amtlich bezeichneten, unveränderten Code Napoleon eine ungewöhnliche Verbreitung, so dass für einen gewissen Zeitraum beinahe ganz Europa unter direkten Einfluss dieses Gesetzbuches geriet. In den linksrheinischen Gebieten trat der Code civil bereits in Kraft, andere von Napoleon besetzte Gebiete mussten den Code Napoleon einführen, Baden vollzog dies auf politischem Druck freiwillig. Auch das System, die Konzeption und die begriffliche Fassung weist den Code civil als die allen anderen zeitgenössischen Gesetzbüchern überlegene Kodifikation aus. Das vernunftrechtliche System hat in seinen 2.281 Artikeln folgende Gestalt: 1. Personenrecht mit Einschluss des Ehe- und Vormundschaftsrecht 2. Sachenrecht a. Eigentum b. beschränkt dingliche Rechte 3. Eigentumserwerb a. Erbschaften und Testamente b. sonstige Erwerbsarten Die ungewöhnliche Schreibweise "Kodex Napoleon" ändert sich im zweiten und dritten Band zum gewöhnlichen "Codex Napoleon". Sprache: deutsch-französisch Am Buchrücken hat sich das Leder teilweise abgelöst, Abriebe an Deckel und Rücken. Innen sehr gut erhalten. Einband wird auf Anfrage vom Buchbinder erneuert oder ausgebessert. Zeitgenössischer Halblederband.
Published by Gedruckt bey F.G.Levrault, Judengasse Nro.33,, 1808
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketHardcover. Condition: Befriedigend. Straßburg, Gedruckt bey F.G.Levrault, Judengasse Nro.33, 1808. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, (2), 472 S. Zeitgenössischer Pappband mit grauem Buntpapierüberzug und rotem Buchschnitt. Beschabt. beide Gelenke gebrochen. Buchblock sehr gut erhalten. Das Königreich Westfalen war eine napoleonische Gründung durch ein Dekret vom 18. August 1807, zu dessen Herrscher er als König von Westfalen seinen Bruder Jerome einsetzte. Ohne Änderungen wurde der Code Napoleon am 1. Januar 1808 eingeführt. De facto hatte nur der französische Text Gesetzeskraft, allerdings nahm die deutsche Übersetzung gesetzesgleiche Bedeutung ein. Unter Aufsicht und mit teils lebhafter Beteiligung von Napoleon Bonaparte, von 1799 bis 1804 Erster Konsul in Frankreich, entstand der Code civil des Francais. Im Jahre 1804, in der Datierung der französischen Revolution: 30. Ventose XII. (=21. März 1804) wurde das Zivilgesetzbuch der Franzosen Gesetz. Nachdem Frankreich in ein Kaiserreich umgewandelt wurde, erhielt der Code civil am 3. September 1807 den neuen Namen Code Napoleon. Veränderungen wurden nur im Ausdruck, nicht dem Inhalt nach vorgenommen. Ausdrücke, die sich auf die republikanische Verfassung bezogen, wurden mit anderen im Geiste der monarchischen Verfassung vertauscht. Mit den Gesetzen vom 17. Juli und 30. August des Jahres 1816 erhielt das Gesetzeswerk wieder den alten, aus der republikanischen Zeit stammenden Namen "Code civil". Durch Dekret vom 27. März 1852 erhielt der Code civil wiederum den Namen Code Napoleon. Merkwürdigerweise ist dieser Beschluss nie offiziell aufgehoben worden, doch sehr bald nach dem Ende des 2. Kaiserreichs setzte sich der Gebrauch des alten Namen "Code civil" in ganz Frankreich wieder durch. Auch das System, die Konzeption und die begriffliche Fassung weist den Code civil als die allen anderen zeitgenössischen Gesetzbüchern überlegene Kodifikation aus. Das vernunftrechtliche System hat in seinen 2.281 Artikeln folgende Gestalt: 1. Personenrecht mit Einschluss des Ehe- und Vormundschaftsrecht 2. Sachenrecht a. Eigentum b. beschränkt dingliche Rechte 3. Eigentumserwerb a. Erbschaften und Testamente b. sonstige Erwerbsarten Ergänzungen: Erste Abteilung: Allgemeine Verordnungen Constitutionelle Grundsätze Bekanntmachung der Gesetze Anordnung des Notariats Einrichtung des Hypothekenwesens Verordnungen Sprache: deutsch Zeitgenössischer Pappband mit grauem Buntpapierüberzug und rotem Buchschnitt. Beschabt.
Published by Gedruckt bey F.G.Levrault, Judengasse Nro.33,, Straßburg,, 1808
Seller: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Germany
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Add to basketStraßburg, Gedruckt bey F.G.Levrault, Judengasse Nro.33, 1808. Oktav. Titelblatt mit Wappensignet, (2), 472 S. Zeitgenössischer Pappband mit grauem Buntpapierüberzug und rotem Buchschnitt. Beschabt. Das Königreich Westfalen war eine napoleonische Gründung durch ein Dekret vom 18. August 1807, zu dessen Herrscher er als König von Westfalen seinen Bruder Jerome einsetzte. Ohne Änderungen wurde der Code Napoleon am 1. Januar 1808 eingeführt. De facto hatte nur der französische Text Gesetzeskraft, allerdings nahm die deutsche Übersetzung gesetzesgleiche Bedeutung ein. Unter Aufsicht und mit teils lebhafter Beteiligung von Napoleon Bonaparte, von 1799 bis 1804 Erster Konsul in Frankreich, entstand der Code civil des Francais. Im Jahre 1804, in der Datierung der französischen Revolution: 30. Ventose XII. (=21. März 1804) wurde das Zivilgesetzbuch der Franzosen Gesetz. Nachdem Frankreich in ein Kaiserreich umgewandelt wurde, erhielt der Code civil am 3. September 1807 den neuen Namen Code Napoleon. Veränderungen wurden nur im Ausdruck, nicht dem Inhalt nach vorgenommen. Ausdrücke, die sich auf die republikanische Verfassung bezogen, wurden mit anderen im Geiste der monarchischen Verfassung vertauscht. Mit den Gesetzen vom 17. Juli und 30. August des Jahres 1816 erhielt das Gesetzeswerk wieder den alten, aus der republikanischen Zeit stammenden Namen "Code civil". Durch Dekret vom 27. März 1852 erhielt der Code civil wiederum den Namen Code Napoleon. Merkwürdigerweise ist dieser Beschluss nie offiziell aufgehoben worden, doch sehr bald nach dem Ende des 2. Kaiserreichs setzte sich der Gebrauch des alten Namen "Code civil" in ganz Frankreich wieder durch. Auch das System, die Konzeption und die begriffliche Fassung weist den Code civil als die allen anderen zeitgenössischen Gesetzbüchern überlegene Kodifikation aus. Das vernunftrechtliche System hat in seinen 2.281 Artikeln folgende Gestalt: 1. Personenrecht mit Einschluss des Ehe- und Vormundschaftsrecht 2. Sachenrecht a. Eigentum b. beschränkt dingliche Rechte 3. Eigentumserwerb a. Erbschaften und Testamente b. sonstige Erwerbsarten Ergänzungen: Erste Abteilung: Allgemeine Verordnungen Constitutionelle Grundsätze Bekanntmachung der Gesetze Anordnung des Notariats Einrichtung des Hypothekenwesens Verordnungen Sprache: deutsch Zeitgenössischer Pappband mit grauem Buntpapierüberzug und rotem Buchschnitt. Beschabt.
Published by im Verlag der C. F. Müller schen Hofbuchdruckerey,, Karlsruhe,, 1809
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Add to basketKarlsruhe, im Verlag der C. F. Müller schen Hofbuchdruckerey, 1809. Oktav. XXXIX, (1), 763 S. Späterer, sehr geschmackvoller, repräsentativer Halblederband mit Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln und vier erhabenen Bünden, Rückenvergoldung. Das Großherzogtum Baden entstand in den napoleonischen Kriegen aus zwei Teilen, zum einen aus dem unter dem Markgrafen Karl Friedrich I. im Jahre 1771 zusamengeführten Bereichen Baden-Baden und Bande-Durlach und den zu Beginn des 19. Jahrhunderts hinzugefügten Gebieten. Baden wollte seine staatliche Einigung durch Anlehnung an den 1804 erlassenen Code civil beschleunigen und hat auch aufrgund eines Gutachtens des großen badenischen Juristen Brauer im Jahre 1809 den Code Napolèon freiwillig eingeführt. Am 1. Juli 1809 sollte der Code Napoleon in Kraft treten, dies wurde jedoch auf den 1. Januar 1810 verschoben. Brauer wollte möglichst getreut den Code Napoleon verwirklichen und hat sich daran auch in seiner Übersetzung gehalten. Als Gesetz ist nur der deutsche Text in Kraft getreten. Brauer hat sämtliche Fremdwörter in deutsche Sprache zu überführen versucht, was teilweise ein wenig kurios klingt. Im Jahre 1814 wurde der Titel "Code Napoleon" in "Badisches Landrecht" abgeändert. Seuther hieß das Gesetzbuch: "Land-Recht für das Großherzogtum Baden". Im Jahre 1846 erschien ein neuer Druck des Badischen Landrechts. Vgl. Coing, Handbuch III,2/ 1443-49. Späterer, sehr geschmackvoller, repräsentativer Halblederband mit Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln und vier erhabenen Bünden, Rückenvergoldung.